Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes
Der Bundesrat hat mehrere Verordnungen zur Umsetzung der Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in die Vernehmlassung geschickt.
Insgesamt hat die Groupe Mutuel die Verordnungsentwürfe unterstützt. Sie hat jedoch einige Kritikpunkte und Sonderwünsche geäussert, insbesondere: a) Der Bedarf an Pflegepersonal und Spitex-Strukturen sollte zwingend nach einer national einheitlichen Methode ermittelt werden. b) Die Höchstdauer, während der das Pflegepersonal Rechnungen stellen kann, sollte auf neun Monate (statt 12) begrenzt werden, da es kaum Regeln für die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Pflegepersonal und behandelnden Ärzten gibt.
Die Zulassung von Pflegepersonal, direkt zu Lasten der OKP abzurechnen, wird es den Versicherern ermöglichen, die Wahl des Pflegepersonals oder der Organisationen in einer bestimmten Versicherungsform einzuschränken.