Totalrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier
Der Bundesrat möchte die Nutzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) in der Bevölkerung und bei den Gesundheitsfachleuten ausweiten. Er schlägt insbesondere folgende Massnahmen vor: a) automatische Eröffnung eines EPD für Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) unterstellt sind; b) Verpflichtung zur Verwendung des EPD für Fachpersonen, die zu Lasten der OKP abrechnen; c) Möglichkeit für die Krankenversicherer, administrative Dokumente im EPD zu speichern.
Die Groupe Mutuel unterstützt die Einführung und Förderung des EPD, das die Transparenz des Patientenpfades erhöhen, die Wiederholung identischer medizinischer Handlungen vermeiden und die unerwünschten Wirkungen der Einnahme zahlreicher Medikamente reduzieren soll, sofern die tariflichen Anreize nicht einen gegenteiligen Effekt auf das Volumen der medizinischen Handlungen haben. Die Krankenversicherer sollten keine administrativen Dokumente im EPD speichern, da das EPD in erster Linie medizinischen und nicht administrativen Zwecken dient.