Nicht ein, nicht zwei, sondern drei Prozent!

07. Februar 2020 | Kommentar(e) |

Gilles Tornay

Mit 3% Zinsen für das Jahr 2020 positioniert sich die Groupe Mutuel Vorsorge wie bereits in den vergangenen Jahren als eine der Schweizer Versicherungen mit den höchsten Vergütungen auf die 2. Säule. Diese erfreulichen Leistungen sind hauptsächlich auf drei Faktoren zurückzuführen: Die gute Wertentwicklung der Anlagen im Jahr 2019, die Konsolidierung des Vorsorgegeschäfts durch die erfolgreiche Fusion der beiden Vorsorgestiftungen und die Philosophie einer kontinuierlichen und umsichtigen Verwaltung auf lange Sicht. Aber worum geht es eigentlich genau?

Berufliche Vorsorge verständlich erklärt

Zunächst ist die berufliche Vorsorge (BVG), besser bekannt als Pensionskasse oder 2. Säule. Das ist der obligatorische Beitrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jeden Monat für die Altersvorsorge von seinem Lohn abziehen muss. Der Arbeitgeber verdoppelt diesen Beitrag, indem er selbst mindestens dieselbe Summe einzahlt, die auch dem Arbeitnehmer abgezogen wird. Diese Beträge werden als eine Art Zwangsersparnis zur Seite gelegt. Der Arbeitnehmer kann beim Erreichen des Pensionsalters dann entscheiden, in welcher Form diese wieder ausbezahlt werden sollen. Während seines ganzen Erwerbslebens vermehrt sich also das Geld des Arbeitnehmers in der 2. Säule durch:

  • die Sparbeiträge, die seinem Konto zugeführt werden,
  • eine vom Bundesrat festgelegte Mindestverzinsung (siehe interessante Links admin.ch) und
  • eine zweite Verzinsung durch die Pensionskasse, der das Unternehmen angeschlossen ist.
Durch die Kombination dieser beiden Zinsen entsteht der Zinssatz, zu dem das gesamte Altersguthaben des Arbeitnehmers im laufenden Jahr verzinst wird.

So weit, so gut. Aber was bedeutet das konkret?

Für das Jahr 2020 hat der Bundesrat den Mindestzinssatz für Vorsorgeersparnisse auf 1% festgelegt. Dieser Zinssatz gilt landesweit seit 2017.

Die Groupe Mutuel Vorsorge konnte ihren Versicherten jedoch beträchtlich bessere Zinsen gewähren, insbesondere dank der guten Wertentwicklung ihrer Anlagen. 2019 erhielten sie 2% Zinsen, 2020 werden diese sogar bei 3% liegen.

Dadurch stiegen und steigen die Altersguthaben der Mitarbeitenden von Unternehmen, die seit mehreren Jahren der Groupe Mutuel Vorsorge angeschlossen sind, bedeutend stärker an als nach dem gesetzlichen Minimum.

Wenn Ihr Altersguthaben (zum Beispiel) CHF 50 000.– beträgt, werden Ihre Ersparnisse zum Jahresende 2020 um CHF 1500.– Zinsen angewachsen sein. Im Gegensatz dazu beträgt der Zuwachs bei der Anwendung des gesetzlichen Mindestzinssatzes nur CHF 500.–.

Nachfolgend sind die Anteile der obligatorischen Vergütung (dunkelblau: BVG-Beiträge – vom Bundesrat festgelegt) und der zusätzlichen Vergütung (hellblau: Beitrag der Groupe Mutuel Vorsorge) von 2013 bis heute abgebildet:

Die Groupe Mutuel setzt auf Stabilität

Die beiden Pensionskassen Groupe Mutuel Vorsorge und Walliser Vorsorge haben sich 2019 zusammengeschlossen.

Mit der höchsten BVG-Verzinsung über die letzten 10 Jahre (Durchschnittssatz 2,53%) belegte die Groupe Mutuel Vorsorge 2019 den ersten Platz in dem in der SonntagsZeitung und der Finanz und Wirtschaft veröffentlichten Pensionskassenvergleich. Dieses Zeichen der Anerkennung krönt den gelungenen Zusammenschluss der beiden Vorsorgeeinrichtungen und verfestigt den bereits hohen Deckungsgrad weiter. Dieser wird per 31. Dezember 2019 auf 115% geschätzt. Oder anders gesagt: Die Groupe Mutuel Vorsorge kann die Erfüllung ihrer gesamten Verpflichtungen gegenüber all ihren Versicherten mehr als gewährleisten.
Diese Stabilität ist für die Groupe Mutuel essentiell und zeugt vom Engagement für die grundsolide Vorsorge ihrer Versicherten.

Zum Schluss ein Wort zur Liebe…

Eine der Besonderheiten des Vorsorgereglements der Groupe Mutuel ist die Tatsache, dass es Konkubinats- und Ehepaare gleichstellt. Die vorgängige Meldung einer seit mindestens fünf Jahren bestehenden Lebensgemeinschaft oder die Geburt eines gemeinsamen Kindes verleihen den Konkubinatspartnern dasselbe Recht auf Hinterlassenenleistungen wie Ehepartnern.

Durchaus ein Grund zur Freude.

Aber vergessen Sie nicht, dies auch anzumelden!

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