Einen Unfall OHNE Arbeitsunfähigkeit melden

Sie hatten einen Unfall, der nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt hat? Wenn Sie durch die obligatorische Unfallversicherung UVG Ihres Arbeitgeber bei der Groupe Mutuel gegen Unfälle versichert sind, wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Unternehmens oder melden Sie uns Ihren Unfall.

Melden Sie Ihren Unfall selbst

Sie können uns Ihren Unfalls selbst melden, indem Sie das Meldeformular herunterladen. Wir setzen uns direkt mit der Personalabteilung Ihres Unternehmens in Verbindung.

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+41848 803 777
Montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr

Ihre Unternehmensfragen

Im Bereich für Unternehmen auf unserer Website finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den UVG-Versicherungen.

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Häufige Fragen

Sie müssen diesen sofort Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers melden, die anschliessend Ihren Versicherer informieren. Eine rasche Meldung verhindert, dass Ihnen Rechnungen von Leistungserbringern zugeschickt werden.

Gemäss UVG werden Leistungen bis zum doppelten Betrag der Kosten bezahlt, die in der Schweiz entstanden wären. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sollten Sie stets die europäische Krankenversicherungskarte dabeihaben. Ihr Krankenversicherer stellt Ihnen diese gerne zu.

Nein. Mit Ausnahme von Notfallbehandlungen übernimmt der Unfallversicherer gemäss Vereinbarung zwischen den Zahnärzten und den UVG-Versicherern Behandlungen nur nach vorheriger Kostengutsprache.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111