Die Grundversicherung aufgrund eines Wegzugs aus der Schweiz kündigen

Bei Ihnen herrscht Aufbruchsstimmung! Sie verlassen die Schweiz und ziehen in ein EU-Land? Wir können Ihre Situation analysieren und Ihnen sagen, ob Ihr Wegzug Sie von der Grundversicherungspflicht in der Schweiz befreit. Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU und der EFTA ziehen, wird Ihre Grundversicherung bei der Meldung des Wegzugs aus Ihrer Gemeinde gekündigt.

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In unserem Online-Formular können Sie alle nötigen Informationen angeben, damit wir herausfinden können, ob Ihre Grundversicherung gekündigt werden kann.

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Bye bye, Schweiz

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Häufige Fragen

Ja, jede Person mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Wenn sich die betreffende Person nicht selbst oder durch ihren gesetzlichen Vertreter innerhalb dieser Frist anmeldet, wird sie vom Kanton oder der Wohngemeinde einem Versicherer zugewiesen.

Bei einer nicht entschuldbaren Verzögerung der Anmeldung erhebt der Versicherer einen Verzugszins.

 

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