Die Grundversicherung aufgrund eines Wegzugs aus der Schweiz kündigen

Bei Ihnen herrscht Aufbruchsstimmung! Sie verlassen die Schweiz und ziehen in ein EU-Land? Wir können Ihre Situation analysieren und Ihnen sagen, ob Ihr Wegzug Sie von der Grundversicherungspflicht in der Schweiz befreit. Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU und der EFTA ziehen, wird Ihre Grundversicherung bei der Meldung des Wegzugs aus Ihrer Gemeinde gekündigt.

Fordern Sie online eine Analyse an

In unserem Online-Formular können Sie alle nötigen Informationen angeben, damit wir herausfinden können, ob Ihre Grundversicherung gekündigt werden kann.

Anfordern

Bye bye, Schweiz

Laden Sie unseren praktischen Leitfaden herunter, um Unterstützung bei Ihrem endgültigen Wegzug ins Ausland zu erhalten.

Herunterladen Mehr Informationen

Häufige Fragen

Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss sich innert drei Monaten nach dem Zuzug oder der Geburt für die Krankenpflege versichern lassen (Abschluss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG). Wenn sich die betroffene Person nicht selbst versichern lässt, wird sie vom Kanton oder der Gemeinde, in der sie wohnt, einem Versicherer zugewiesen.

 

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111