Sich beraten lassen
Haben Sie Fragen zur Zusatzversicherung Global privée? Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.
Global privée bietet Ihnen den Vorteil einer kombinierten Versicherungslösung. Damit haben Sie Leistungen für Spital- oder Klinikaufenthalte in der privaten Abteilung und ambulante Leistungen in einem einzigen Produkt.
Global privée
Spitalaufenthalt
Private Abteilung
Einbettzimmer in der ganzen Schweiz
Komplementärmedizin
Therapien durch einen Arzt mit Schweizer Diplom oder einen anerkannten Naturheilpraktiker
Fr. 70.– / Sitzung, max. Fr. 6'000.– / Kalenderjahr
Limitierte und nicht kassenpflichtige Medikamente
Durch den Arzt verschriebene Medikamente, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden
90%, unbegrenzte Verordnungen
Brillen und Kontaktlinsen
Kaufpreis der Brillenfassung, Gläser oder Kontaktlinsen
Fr. 200.– alle 3 Jahre
Prävention
Impfungen
Elisa- oder HIV-Test
Ultraschall und Mammographie
90%, max. Fr. 250.– / Jahr
Fr. 50.– / Jahr
90%, Anzahl Untersuchungen unbegrenzt
Haben Sie Fragen zur Zusatzversicherung Global privée? Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.
Wenn Sie nur über die Grundversicherung verfügen, können Sie sich in der allgemeinen Abteilung jeder Klinik behandeln lassen, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Für eine Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung benötigen Sie eine Zusatzversicherung.
Sie können die Versicherung für Ihr Kind bereits vor der Geburt abschliessen, indem Sie uns die Wahl des Versicherungsschutzes für Ihr Kind mitteilen. Ihre Vorteile: Sie ersparen sich das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens und Ihr Kind ist ab der Geburt und unabhängig von seinem Gesundheitszustand versichert. Nach der Geburt erhält Ihr Kind zudem als Geschenk das beliebte Kinderspielzeug «Sophie, die Giraffe».
Zudem bezahlen Sie bei einem Abschluss der Zusatzversicherungen «Dentaire Plus 2» und «Mundo» vor der Geburt Ihres Kindes während der ersten drei Jahre keine Prämien.
Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).