H-Bonus

Wählen Sie die Abteilung flexibel beim Spitaleintritt

Mit H-Bonus haben Sie stets die freie Wahl, bleiben flexibel und sichern sich Sparvorteile. Legen Sie einfach beim Spitaleintritt fest, in welcher Abteilung Sie behandelt werden möchten - und profitieren Sie ab Vertragsabschluss von einem Prämienbonus von 20%.
Lassen Sie sich beraten

Die flexible Spitalversicherung

  • Vor jedem Spitalaufenthalt können Sie die Höhe Ihrer Kostenbeteiligung wählen – je nachdem, ob Sie sich für die allgemeine, halbprivate oder private Abteilung entscheiden.
  • Sie erhalten ab Versicherungsbeginn einen Rabatt von 20% auf die Monatsprämie. Dieser Rabatt gilt, solange Sie sich nicht in der halbprivaten oder privaten Abteilung behandeln lassen.
  • Sie wählen den Arzt und das Spital für Ihre Behandlung frei aus der Liste der anerkannten Einrichtungen.

So funktioniert H-Bonus

Sie können H-Bonus bis zum Alter von 60 Jahren abschliessen. Die Versicherung bietet Ihnen Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall.

Freie Arztwahl oder mehr Komfort: Ihre Anforderungen an den Spitalaufenthalt können sich je nach Ihrem Gesundheitszustand, der Art des Eingriffs oder der Dauer des Aufenthalts ändern. Mit H-Bonus können Sie bei der Aufnahme ins Spital die Höhe der Kostenübernahme wählen, die Sie in Anspruch nehmen möchten. Ihre Beteiligung an den Kosten hängt dann davon ab, für welche Abteilung sie sich entscheiden:



Allgemeine Abteilung

Ihre Beteiligung:
Keine Kostenbeteiligung für Sie


 



Halbprivate Abteilung

Ihre Beteiligung:
CHF 100 pro Tag im Spital (nach 30 Tagen Spitalaufenthalt im Kalenderjahr zahlen Sie keine Beteiligung mehr)


 



Private Abteilung

Ihre Beteiligung:
CHF 200 pro Tag im Spital (nach 20 Tagen Spitalaufenthalt im Kalenderjahr zahlen Sie keine Beteiligung mehr)


 

Das Bonussystem

  • Sie bezahlen nur 80% der Prämie (-20% Rabatt) ab Beginn der Versicherung. Sie profitieren von diesem Rabatt, solange Sie sich nicht in der halbprivaten und privaten Abteilung behandeln lassen.
  • Wenn Sie sich für einen Spitalaufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung entscheiden, zahlen Sie drei Jahre lang 100% Ihrer Prämie. Danach erhalten Sie wieder einen Rabatt von 20%.
  • Bei einem weiteren Spitalaufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung innerhalb von 3 Jahren nach dem letzten Spitalaufenthalt gilt: Die Dreijahresfrist beginnt erneut mit dem auf den Spitalaufenthalt folgenden Kalenderjahr.

Beispiele für die Kostenübernahme

Art der Behandlung
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Art des Spitalaufenthalts
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Kosten des Spitalaufenthalts
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Ihre Kostenbeteiligung
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Intervention chirurgicale programmée
Intervention chirurgicale programmée
Intervention chirurgicale programmée
Intervention chirurgicale programmée

Geplanter chirurgischer Eingrif

Private Abteilung 3 Tage - Kanton Genf

CHF 5'912.25

CHF 600
(CHF 200/Tag)

Intervention chirurgicale à la suite d’un accident
Intervention chirurgicale à la suite d’un accident
Intervention chirurgicale à la suite d’un accident
Intervention chirurgicale à la suite d’un accident

Chirurgischer Eingriff infolge eines Unfalls

Halbprivate Abteilung 4 Tage - Kanton Waadt

CHF 4'264.55

CHF 400
(CHF 100/Tag)

Réadaptation à la suite d’une maladie
Réadaptation à la suite d’une maladie
Réadaptation à la suite d’une maladie
Réadaptation à la suite d’une maladie

Rehabilitation nach einer Krankheit

Halbprivate Abteilung 38 Tage - Kanton Zürich

CHF 51'145

CHF 3'000
(CHF 100/Tag, max. 30 Tage, oder CHF 3'000/Kalenderjahr)



Liste der gedeckten Leistungen

Eine vollständige Liste der übernommenen Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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Sich beraten lassen

Haben Sie Fragen zur Zusatzversicherung H-Bonus?
Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.

Häufige Fragen

Wenn Sie nur über die Grundversicherung verfügen, können Sie sich in der allgemeinen Abteilung jeder Klinik behandeln lassen, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Für eine Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).

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