Sich beraten lassen
Haben Sie Fragen zur Taggeldversicherung?
Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können, haben Sie während eines begrenzten Zeitraums Anspruch auf Ihren Lohn. Falls Ihr Arbeitgeber keine kollektive Taggeldversicherung abgeschlossen hat, würden Sie danach und bis zur Auszahlung einer BVG- oder IV-Rente kein Einkommen mehr beziehen. Unsere Versicherung schliesst diese Lücke.
Max. Fr. 600.– / Tag
Wählbare Dauer: 365, 730 oder 1095 Tage
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