Individueller Plan

Die berufliche Vorsorge ganz nach Ihren Bedürfnissen

Möchten Sie Ihren Angestellten einen Vorsorgeschutz bieten, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht? Wir bieten individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen. Beispielsweise können Sie die Höchstgrenze des Lohns aufheben oder höhere Zinsen auf die Sparguthaben erhalten. Entdecken Sie die Möglichkeiten und lassen Sie sich von uns beraten.

Grundsätze

  • Sie wählen einen Vorsorgeplan, der Ihrer Personalpolitik und Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht.
  • Wenn nötig stimmen Sie ihn noch genauer auf Ihre Bedürfnisse ab.
  • Sie optimieren damit zugunsten Ihrer Mitarbeitenden den Sparanteil sowie die Vorsorgeleistungen bei Tod und Invalidität.
  • Jeder Versichertengemeinschaft können Sie bis zu drei Sparstufen anbieten.
Gedeckte Leistungen

Maximal versicherter Lohn

  • Höchstlohn
  • Aufhebung des Höchstbetrags des versicherten Lohns
    (bis zum BVG-Jahreslohn x 10)

Leistungen bei Pensionierung

  • Sparguthaben
  • Erhöhung der Sparzinsen
  • Frühzeitige oder aufgeschobene Pensionierung
  • Möglichkeit, zwischen dem 58. und 70. Lebensjahr in Rente zu gehen

    Möglichkeit, teilweise und progressiv in Rente zu gehen mit Altersleistungen, die proportional zum Beschäftigungsgrad reduziert werden

Invaliditätsleistungen

  • Auszahlung der Rente
  • Invalidenrente und Invaliden-Kinderrente in Prozent des versicherten Lohns
  • Altersgrenze für die Kinderrente
  • Verlängerung der Kinderrente bis zum 20. Lebensjahr bzw. bis zum 25. für Kinder in Ausbildung

Leistungen im Todesfall

  • Auszahlung der Rente
  • Ehegattenrente und Waisenrente in Prozent des versicherten Lohns

    Doppelte Renten für Vollwaisen
  • Altersgrenze für die Waisenrente
  • Verlängerung der Waisenrente bis zum 20. Lebensjahr
  • Zusätzliches Todesfallkapital
  • Todesfallkapital in Prozent des Lohns
  • Sicherheit: Sie optimieren den Vorsorgeschutz Ihrer Mitarbeitenden.
  • Attraktivität: Sie zeichnen sich als Arbeitgeber mit grosszügigen Sozialleistungen aus. So rekrutieren Sie die besten Arbeitskräfte und verbessern die Personalbindung.

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  • Mit unserem Offertenprogramm für Unternehmen können Sie uns unverbindlich Ihre Informationen zukommen lassen. Nach deren Auswertung senden wir Ihnen gerne eine persönliche Offerte zu.

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    8.00–12.00 Uhr
    13.30–17.00 Uhr
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Häufige Fragen

Es sind alle Personen obligatorisch nach BVG versichert, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn erhalten, der über dem Grenzbetrag liegt. Die Versicherung für die Risiken Tod und Invalidität beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Die Altersvorsorge beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres. Die anwendbaren Grenzbeträge für die minimalen Deckungen nach BVG finden Sie im «Schlüsselkennzahlen Vorsorge».

Ihr Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge bezahlen. Grundsätzlich bezahlen Sie 50% der Prämie und Ihr Arbeitgeber übernimmt die restlichen 50%.

Dann sind Sie wahrscheinlich jünger als 25 Jahre. Bisher waren Sie nur gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ihre Beiträge für die Altersvorsorge müssen Sie ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag bezahlen.

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