Vernehmlassung zum Mitteilungsentwurf der OAK BV "Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung"

Die Aufsichtsbehörde möchte die Möglichkeit von Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtungen, Vorsorgeguthaben an eine 1e-Vorsorgeeinrichtung zu übertragen, regeln, um die Praxis zu vereinheitlichen. Sie schlägt insbesondere vor, dass nur Vorsorgeguthaben aus dem Lohnanteil, der das Eineinhalbfache des oberen Grenzbetrags übersteigt, von der Übertragung betroffen sind. Es ist Sache des obersten Organs, auf der Grundlage objektiver Kriterien über die Übertragung zu entscheiden.

 

Die Groupe Mutuel ist nicht grundsätzlich gegen die Übertragung eines Vorsorgeguthabens von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung. Der Entwurf in der vorgeschlagenen Form ist jedoch aufgrund der Schwierigkeit, die Höhe des zu übertragenden Guthabens zu bestimmen, nicht umsetzbar. Zudem müssten strenge Beschränkungen eingeführt werden, um die Vorsorgeleistungen des Versicherten und der anderen Begünstigten (Ehepartner/Kinder) zu schützen. Zuletzt sollten die Rückkaufsmöglichkeiten in der Nicht-1e-Einrichtung ausgeschöpft worden sein, bevor ein Vorsorgeguthaben in eine 1e-Einrichtung übertragen wird.

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