Vernehmlassung zur Änderung des KVG betreffend die Krankenversicherung von inhaftierten Personen

Am 5. März hat die Groupe Mutuel zur Änderung des KVG betreffend die Krankenversicherung von inhaftierten Personen (Vernehmlassung Nr. 2023/74) Stellung genommen (22.11.2023 - 07.03.2024).

Der Bundesrat möchte die Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz im Gesetz verankern und den Kantonen die Möglichkeit bieten, alle inhaftierten Personen über einen Rahmenvertrag zu versichern.

Die Groupe Mutuel lehnt dieses Vorhaben mit der Begründung ab, dass die Versicherung von Inhaftierten ohne Wohnsitz in der Schweiz dem im Gesetz verankerten Grundsatz widerspricht, wonach nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Einkommen aus der Schweiz der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt sind. Zudem würde die Aufnahme dieser neuen Kategorie zu einem Kostenanstieg in der OKP führen, ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten der Krankenversicherer, die unbezahlten Prämien von Häftlingen einzutreiben, die ihre Strafe verbüsst und das Land verlassen haben.

Die Groupe Mutuel befürwortet stattdessen, dass die nicht in der Schweiz wohnhaften Häftlinge im Rahmen einer nationalen Lösung versichert werden, die derjenigen ähnelt, die für die Deckung der Asylsuchenden besteht. Die Deckung der Häftlinge würde durch einen einzigen Versicherer mit differenzierten Finanzierungsmodalitäten sichergestellt.

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