Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG)

Die Finanzierung von Gesundheitsleistungen ist heute nicht bei allen medizinischen Leistungen gleich. Abhängig davon, ob die Behandlung ambulant oder stationär durchgeführt wird, gibt es unterschiedliche Kostenträger. Dieses System hat einige Fehlanreize, die durch die Einführung einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen behoben werden könnten. In diesem Sinne unterstützt die Groupe Mutuel den Gesetzesentwurf der SGK-NR grundsätzlich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Vernehmlassungsantwort (auf Französisch).

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