Änderung KVV und Totalrevision VKL – Umsetzung der Änderung KVG zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen

Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der einheitlichen Leistungsfinanzierung (EFAS) in die Vernehmlassung gegeben. In ihrer Stellungnahme unterstreicht die Groupe Mutuel, wie wichtig es ist, die Rechtssicherheit und die operative Effizienz des neuen Finanzierungssystems durch klare, präzise und verbindliche Verordnungsvorschriften zu gewährleisten. Sie fordert insbesondere, dass die Liquidität der Versicherer durch die wöchentliche Auszahlung der kantonalen Beiträge innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen gewahrt bleibt. Die Groupe Mutuel empfiehlt zudem, die Anfechtungsverfahren von den Finanzströmen zu trennen, um nachträgliche Korrekturen zu ermöglichen, ohne die Zahlungen zu beeinträchtigen. Was die Datenverwaltung betrifft, plädiert sie für eine jährliche Übermittlung aggregierter Daten über eine beauftragte Stelle wie die SASIS SA, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Schliesslich empfiehlt die Groupe Mutuel im Bereich der Langzeitpflege die Einführung eines einheitlichen Instruments zur Bewertung des Pflegebedarfs für den gesamten Sektor, das sowohl für Pflegeheime (EMS) als auch für häusliche Pflegeleistungen gilt.

Groupe Mutuel

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