Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV): Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern; nicht erreichbare Versicherte

Der Bundesrat hat Bestimmungen in die Vernehmlassung geschickt, die den Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherern modernisieren und die Situation sogenannter «nicht erreichbarer» Versicherter regeln sollen. Die Vorlage stellt die Umsetzungsphase von KVG-Änderungen dar, die vom Parlament im Juni 2024 verabschiedet wurden. Sie setzt drei parlamentarische Motionen um, die einen modernen elektronischen Datenaustausch einführen, den mit dem Wohnsitz der Versicherten verbundenen bürokratischen Aufwand verringern und sogenannte «Phantomversicherte» im Risikoausgleich beseitigen sollen.

Groupe Mutuel ist der Ansicht, dass ein optimaler Datenaustausch auf den bereits verfügbaren Informationen und den bestehenden Prozessen aufbauen muss. Hierfür sollte eine entsprechende Verordnung des EDI erlassen werden. Zudem sollte der Datenaustausch unentgeltlich erfolgen.

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