Verordnungsänderungen betreffend Spitalplanung und –tarifierung (KVV, VKL, UVV)

Mit den Verordnungsänderungen sollen einerseits die Planungskriterien weiterentwickelt und andererseits die Bestimmungen zur Tarifermittlung ergänzt werden. Die Groupe Mutuel unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagenen Massnahmen, da sie unbestreitbar die Qualität und gleichzeitig die wirtschaftliche Effizienz fördern. Sie unterstützt einen verstärkten Wettbewerb zwischen den Spitälern durch Massnahmen im Tarifbereich. Die Verordnung sollte sich darauf beschränken, die Grundsätze zu regeln, während den Tarifpartnern grösstmöglichen Raum für Verhandlungen gelassen werden sollte. Weitere Informationen finden Sie in unserer Antwort auf diese Vernehmlassung (auf Französisch).

Groupe Mutuel

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