Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VRA)

Dieser Revisionsentwurf zielt in erster Linie darauf ab, im Ausland wohnhafte Versicherte (insbesondere Grenzgänger und Rentner) in den Risikoausgleichsmechanismus einzubeziehen, um die Solidarität innerhalb der obligatorischen Krankenversicherung zu stärken.

Insgesamt befürwortet die Groupe Mutuel die vorgeschlagenen Änderungen der RLV, äußert jedoch erhebliche Vorbehalte hinsichtlich der Verpflichtung zur Angabe des Arbeitskantons von Grenzgängern. Diese Angabe ist ihren Dienststellen derzeit nicht bekannt, und ihre Erfassung würde hohe Verwaltungs- und IT-Kosten verursachen, während sie gleichzeitig unzuverlässig wäre, da die Versicherten gesetzlich nicht verpflichtet sind, einen Arbeitgeberwechsel zu melden. Um diese Schwierigkeit zu umgehen, empfiehlt die Groupe Mutuel eine pragmatische Lösung, bei der die Daten einmalig bei der Ausübung des Wahlrechts erfasst werden, und bittet gleichzeitig um Klarstellungen zur Behandlung von bereits versicherten Grenzgängern, für die diese Informationen fehlen.

Groupe Mutuel

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