Mindestfallzahlen 1: Einhaltung der Mindestfallzahlen in den Schweizer Spitälern

Die Konferenz der Gesundheitsdirektoren empfiehlt die Einhaltung von Mindestfallzahlen, um die Qualität bestimmter Eingriffe sicherzustellen. Werden diese Schwellenwerte in den Schweizer Spitälern eingehalten? Laut einer von der Stiftung Groupe Mutuel finanzierten Studie lautet die Antwort bei 46% der Spitäler nein. Erfahren Sie mehr darüber.

VON DER STIFTUNG GROUPE MUTUEL UNTERSTÜTZTE STUDIEN

  • Ziel: Einen Überblick über die Spitäler liefern, die komplexe Eingriffe mit festgelegten Mindestfallzahlen durchführen, sowie analysieren, ob diese Schwellenwerte eingehalten werden.
  • Partner: Dr. Daniel Zahnd (Info Navigation)
  • Zeitraum: 2020

Zusammenfassung

Die Mindestfallzahlen bei komplexen Eingriffen stellen eines von mehreren Instrumenten zur Gewährleistung einer hohen Behandlungsqualität dar. Hierbei werden Schwellenwerte festgelegt, unterhalb derer das Behandlungsvolumen als zu gering eingestuft wird, um die Qualität des Eingriffs und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können. Um die Akteure des Gesundheitswesens für diese Problematik zu sensibilisieren, hat die Groupe Mutuel eine Studie in Auftrag gegeben, die auf Grundlage der Daten von H+ erstmals einen landesweiten Überblick über die Einhaltung der Mindestfallzahlen in den Schweizer Spitälern liefert. Dabei wurde festgestellt, dass 46 Prozent der Spitäler im Jahr 2018 Eingriffe durchführten, bei denen sie die von der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) empfohlenen Mindestfallzahlen nicht erreichten. Dies betrifft 7 Prozent der Patientinnen und Patienten, also 3202 Personen. Das Problem ist also struktureller Art, könnte aber durch eine optimale Verteilung der Patientinnen und Patienten gelöst werden.

Die Studie wurde mit Unterstützung der Stiftung Groupe Mutuel durchgeführt.

Groupe Mutuel

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