Die Vorteile ambulanter Eingriffe

08. März 2019 | Kommentar(e) |

Daniel Volken

Ein Spitalaufenthalt ist selten etwas, was man sich wünscht. Wer trägt schon gerne den ganzen Tag ein Spitalhemd mit fragwürdigem Schnitt? Trotzdem wird man manchmal hospitalisiert, ohne dass es absolut notwendig wäre. Bestimmte Operationen haben sich vor allem dank der Technologie weiterentwickelt und sind heute ambulant durchführbar. Aber wird das immer berücksichtigt und was ist für die Patienten die beste Lösung?

Ambulant – viele Vorteile

Nach der Operation ist man bald wieder zuhause. Ausserdem wird das Risiko einer nosokomialen Infektion reduziert. Hierbei handelt es sich um ein widerstandsfähiges Bakterium, das sehr häufig in Spitälern vorkommt. In den eigenen vier Wänden fühlt man sich aufgehoben, was den Heilungsverlauf positiv beeinflusst. Andererseits kann ein stationärer Aufenthalt für die Nachsorge bestimmter Operationen notwendig sein. Doch dank medizinischem Fortschritt und neuen Technologien ist dies immer weniger der Fall.  

Auch für das Gesundheitssystem haben ambulant vorgenommene Eingriffe viele Vorteile. Das Unternehmen PwC hat sich mit diesem Thema befasst. Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Würden 13 Operationen systematisch ambulant durchgeführt, würden sich die Einsparungen bei den Gesundheitskosten auf 251 Millionen Franken pro Jahr belaufen.

Warum werden wir also weiterhin stationär behandelt?

Wer profitiert von der Situation?

Bei der Wahl «stationär oder ambulant» ist es von Vorteil, sich für die zweite Variante zu entscheiden. Die Interessen als Patient und als Prämienzahler sind die gleichen. Doch obwohl wir 2,3-mal mehr bezahlen, entscheidet sich die Ärzteschaft weitgehend für die stationäre Durchführung. Hier gibt es falsche Anreize, über die wir in unserem Blog «Ja, zu einem zeitgemässen einheitlichen Finanzierungssystem» schreiben. Weil ambulante und stationäre Leistungen in Bezug auf Vergütung und Finanzierung nicht gleich gehandhabt werden, spielt dies in der Praxis leider eine grosse Rolle.

  • Die Tarifstruktur: Dieselbe Operation wird – je nachdem ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wird – unterschiedlich vergütet. Erfolgt sie ambulant, wird ein Einzelleistungstarif angewendet. Bei der stationären Variante basiert die Erstattung auf einer Pauschale. Darüber hinaus können bei verschiedenen Spitalleistungen die Zusatzversicherungen beansprucht werden. Für die Leistungserbringer bedeutet stationär also höhere Entschädigungen und das Verrechnen zusätzlicher Leistungen.
     
  • Die Finanzierung: Solange unsere medizinischen Rechnungen
    übernommen werden, interessiert es uns nicht wirklich, wer diese bezahlt. Wenn man jedoch genauer hinschaut, ergibt sich ein anderes Bild: Derzeit beteiligen sich die Kantone nicht an der Finanzierung für ambulante Eingriffe. Es sind die Prämienzahler, die hier die gesamten Kosten tragen. Die Gleichung beinhaltet also eine Unbekannte, die in direkter Abhängigkeit mit dem Portemonnaie der Patienten steht. Die ambulante Versorgung ist zwar besser für unsere Gesundheit und kostengünstiger, ABER sie geht zu 100% zulasten der Grundversicherung, was sich auf die Prämien niederschlägt. Für den gleichen Eingriff, der stationär durchgeführt wird, übernehmen die Kantone 55% der Kosten. Ist das wirklich ein faires System oder sollte es zum Wohle aller geändert werden?

Und wenn wir die Rechnung mit den Kantonen teilen würden?

Man könnte die Problematik der ambulanten und stationären Finanzierung bildlich so darstellen: Wir möchten mit einem Kanton essen und haben zwei Möglichkeiten. Zwei Menüs zum Mitnehmen und bei einem guten Film geniessen, würden uns 20 Franken kosten. Würden wir vor Ort essen, wäre die Rechnung 2,3-mal höher und für die beiden Menüs würden wir 46 Franken bezahlen. Bis jetzt scheint die Wahl einfach.

Nun sagt uns der Kanton, dass, wenn wir vor Ort essen, er 55% der Mahlzeit oder 25 Franken 30 übernimmt. Wenn wir hingegen die Menüs mitnehmen, müssen wir sie selber bezahlen. Dieser Vorschlag scheint weder fair noch logisch. Der Wirt würde uns natürlich auffordern, uns an einen Tisch zu setzen, damit er 46 Franken statt 20 Franken einnehmen kann. Würde der Kanton beschliessen, sich in gleicher Weise an den Kosten der Menüs zu beteiligen, die wir zuhause oder im Restaurant essen, würde die Wahl allein im Interesse des Kunden getroffen werden:

  • Wir bestellen entweder eine Pizza zum Mitnehmen, um sie auf unserem Sofa zu verdrücken und ruhig vor dem Fernseher zu verdauen.
  • Oder wir bestellen ein Kalbsragout und essen es vor Ort, damit Autositze und Wohnzimmersofa sauber bleiben.
Mit einer einheitlichen Finanzierung würde eine gleichwertige Kostenbeteiligung für ambulante und stationäre Behandlungen geschaffen und so falsche Anreize reduziert.

Die kantonalen Listen

Per 1. Januar 2019 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Krankenpflege-Leistungsverordnung angepasst. Sie gilt für sechs Gruppen von Eingriffen, die grundsätzlich nur noch bei ambulanter Durchführung durch die Grundversicherung übernommen werden. Diese neue Regelung ist an sich eine gute Nachricht, aber eine effiziente Verlagerung von stationär zu ambulant kann nur durch eine einheitliche Finanzierung erreicht werden. Durch eine solche Finanzierung, mit kantonaler Beteiligung basierend auf den effektiven Kosten sowie einer Regulierung der Tarife durch Pauschalen, würde der Übergang «ambulant vor stationär» ganz natürlich erfolgen. Dabei würde es einzig um die medizinischen Gegebenheiten und den Komfort der Patienten gehen.

Daniel Volken

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Stv. Direktor, Generalsekretariat

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