Anerkannte Kurhäuser

Für die Erholung nach gesundheitlichen Problemen

Eine chronische Krankheit behandeln lassen, nach einem Spitalaufenthalt wieder auf die Beine kommen oder der Alkoholabhängigkeit Lebewohl sagen: In vielen Situationen bietet es sich an, eine Kur zu machen. Mit einer Zusatzversicherung sind solche Kosten umfassend gedeckt.

Übernahme der Kurkosten

Kuren werden zu einem Teil von der Grundversicherung nach KVG übernommen und zum anderen Teil von Zusatzversicherungen. Ob die Kurkosten rückerstattet werden, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Bitte schicken Sie uns die Verordnung Ihres Arztes, bevor Sie die Kur antreten. So können wir die Kostenübernahme prüfen.

Die nachfolgenden Listen gelten auch für die Unfallzusatzversicherungsprodukte (UVGZ), die kollektiven Unfallversicherungsprodukte nicht nach UVG (ACN) und SafetyPro.

Thermal- und Badekuren: Zur Linderung von Schmerzen und wiederkehrenden gesundheitlichen Problemen

Badekuren begünstigen dank der therapeutischen Wirkung des warmen Wassers auf den Blutkreislauf und die Gelenke Ihren Heilungsprozess.

Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden Fr. 10.–  pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr an Badekuren übernommen, die von Ihrem Arzt verordnet wurden.

Die Badekur muss zudem in einem Kurhaus stattfinden, das in der Schweiz anerkannt ist. Die anerkannten Einrichtungen finden Sie hier:

Erholung: Werden Sie nach einer schweren Krankheit oder einem Spitalaufenthalt wieder gesund

Mit einer Erholungskur können Sie sich nach einer Krankheit, die Ihren allgemeinen Gesundheitszustand geschwächt hat, erholen und wieder gesund werden. Damit wir die Kosten für eine Erholungskur übernehmen, muss sie in einer Einrichtung stattfinden, die von der Groupe Mutuel anerkannt wird.

Anerkannte Einrichtungen für eine Erholungskur:

  • Heilbäder und Kurhäuser Schweiz
  • Maison Ste-Marthe
  • Sozialmedizinische Institutionen (SOMED), deren Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden
  • Spitaleinrichtungen, deren Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden

Kuren für Alkohol- und Tabakentzug: Um Alkohol- und Tabakabhängigkeit hinter sich zu lassen

Entziehungskuren helfen den Patientinnen und Patienten, ihre Abhängigkeiten von gesundheitsschädigenden Substanzen zu überwinden. Die Kosten werden übernommen, wenn die Kur in einer anerkannten Einrichtung durchgeführt wird:

Anmerkung: Die Kriterien für die Anerkennung von Einrichtungen können vom Versicherer jederzeit geändert werden.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111