Sich beraten lassen
Haben Sie Fragen zur Spitalzusatzversicherung?
Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.
Mit den vier Leistungsstufen der Spitalversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz für einen Spitalaufenthalt ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Von der allgemeinen Abteilung in der Schweiz bis hin zur privaten Abteilung weltweit: Sie haben die freie Wahl.
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Wenn Sie nur über die Grundversicherung verfügen, können Sie sich in der allgemeinen Abteilung jeder Klinik behandeln lassen, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Für eine Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung benötigen Sie eine Zusatzversicherung.
Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).