H-Capital

Die Kapitalversicherung bei einem Spitalaufenthalt

Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Transportkosten: Ein Aufenthalt im Spital kann schnell teuer werden. H-Capital zahlt Ihnen eine vereinbarte Versicherungssumme aus, um die Kosten für Ihren Spitalaufenthalt in der Schweiz oder im Ausland aufzufangen.
Lassen Sie sich beraten

Finanzielle Unterstützung bei unvorhergesehenen Ausgaben

  • Sie schützen sich vor den finanziellen Folgen eines Spitalaufenthalts. Dazu wählen Sie eine Versicherungssumme, die Ihren Wünschen entspricht.
  • Sie erhalten den vereinbarten Betrag, wenn Sie länger als 24 Stunden im Spital bleiben. Die Versicherung deckt auch kürzere Aufenthalte ab, wenn Sie über Nacht ein Bett belegen.
  • Sie müssen Ihre Ausgaben nicht begründen oder Unterlagen einreichen. Schicken Sie uns einfach die Rechnung des Spitals, um den vereinbarten Betrag zu erhalten.

So funktioniert H-Capital

  • Sie können die Versicherung H-Capital in jedem Alter abschliessen. Sie greift bei einem Spitalaufenthalt in der Schweiz oder im Ausland bei Krankheit oder bei einem Unfall, wenn dieser von der Grundversicherung (KVG) übernommen wurde.
  • Sie können zwischen 11 Versicherungssummen wählen: CHF 300, CHF 500, CHF 600, CHF 900, CHF 1'000, CHF 1'200, CHF 1'500, CHF 2'000, CHF 2'500, CHF 3'000 oder CHF 3'500.
  • Das Kapital wird einmal pro Jahr bei einem Spitalaufenthalt von mehr als 24 Stunden gezahlt (oder weniger als 24 Stunden, wenn Sie über Nacht ein Bett belegen).

 


Sich beraten lassen

Haben Sie Fragen zur Zusatzversicherung H-Capital?
Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.

Häufige Fragen

Wenn Sie nur über die Grundversicherung verfügen, können Sie sich in der allgemeinen Abteilung jeder Klinik behandeln lassen, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Für eine Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).

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Groupe Mutuel

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