Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Ausgleich bei Einkommensverlust

Wie können Sie Ihren Lebensstandard beibehalten und Ihre finanziellen Pflichten wahrnehmen, wenn Sie nach Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig sind? Unsere Erwerbsunfähigkeitsversicherungen unterstützen Sie bei Engpässen mit der Auszahlung eines regulären Einkommens oder eines Sofortkapitals.

Grundsätze

  • Ich wähle die Versicherungslösung, die meinen Bedürfnissen entspricht:
    o    Rente bei Erwerbsunfähigkeit
    o    Invaliditätskapital
    o    Kapital bei einer voraussichtlich dauerhaften und definitiven Erwerbsunfähigkeit
  • Ich entscheide über die Art der Vorsorge: gebundene Vorsorge «Säule 3a» oder freie Vorsorge «Säule 3b».
  • Bei Erwerbsunfähigkeit bin ich von der Pflicht der Prämienzahlung befreit.
  • Ich kann die Versicherung als Selbstständigerwerbender oder Angestellter abschliessen.
Drei Produkte zur Wahl
  • Rente bei Erwerbsunfähigkeit

  • Vierteljährliche Auszahlung einer Rente als Ersatz für das Einkommen während der gesamten Erwerbsunfähigkeit und bis zum Versicherungsende

  • Invaliditätskapital

  • Vorzeitige Auszahlung des vorgesehenen Kapitals der Hauptversicherung bei anerkannter Invalidität

  • Kapital bei einer voraussichtlich dauerhaften und definitiven Erwerbsunfähigkeit

  • Auszahlung des vorgesehenen Zusatzkapitals unabhängig der anderen Versicherungsleistungen

  • Sicherheit: Ich bin vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit infolge Unfalls oder Krankheit geschützt.
  • Steuerprivileg: Die Prämien einer Lebensversicherung 3a (gebundene Vorsorge) können von den Steuern abgezogen werden.
Lassen Sie sich beraten
  • per Telefon 

  • 0848 803 999
    8.00–12.00 Uhr
    13.30–17.30 Uhr (17.00 Uhr, freitags und vor Feiertagen)
    Nationaler Festnetz-Tarif / Tarif je nach Mobiltelefon-Anbieter

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Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111