Entdecken Sie die Welt, ohne Ihren Versicherungsschutz zu verlieren.

08. Juli 2020 | Kommentar(e) |

William Schneiter

Ein unbezahlter Urlaub bietet die Chance, die Welt zu entdecken, Zeit mit der Familie zu verbringen, ein persönliches Projekt zu realisieren oder andere Erfahrungen zu sammeln, für die Sie eine Auszeit von Ihrer beruflichen Tätigkeit brauchen. Doch auch in einer solch besonderen Zeit sind Sie nicht vor Unfällen gefeit. Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie zur Unfall-, Unfallzusatz- und Erwerbsausfallversicherung wissen müssen.

Machen Sie sich auf den Weg – mit Versicherungsschutz

Der lokale Tourismus wird immer beliebter und auch Sie können Ihr Land in all seinen Facetten kennenlernen. Nach einer Berechnung, die einer Doktorarbeit gleicht, kommen Sie zum Schluss, dass sich der Reichtum der Schweiz umgekehrt proportional zur ihrer Fläche verhält und dass Ihr Jahresurlaub niemals ausreichen wird, um diesen Reichtum auch nur ansatzweise zu entdecken.

Aus diesem Grund beantragen Sie einen zwölfmonatigen unbezahlten Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber, der Ihnen diesen – damit dieser Blog-Beitrag ein gutes Ende hat – auch gewährt. Wenn das Unternehmen bei der Groupe Mutuel versichert ist, können Sie Ihre normale Unfallversicherung in der Auszeit aufrechterhalten.

Beantragen Sie eine Verlängerung

Die Versicherung für den Versicherungsschutz in der Auszeit heisst Abredeversicherung. Mit dieser sind Sie auch nach Ablauf des Versicherungsschutzes durch Ihren Arbeitgeber für bis zu sechs Monate gegen Nichtberufsunfälle versichert. Für nur Fr. 40.– pro Monat profitieren Sie bei einem Unfallereignis weiterhin von unseren Leistungen, die weitreichender sind als jene der normalen Krankenversicherung.

Um diese «Verlängerung» nutzen zu können, müssen Sie uns lediglich mitteilen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlängern möchten. Dafür gilt eine Frist von 31 Tagen ab dem letzten Arbeitstag. Geniessen Sie Ihren unbezahlten Urlaub in vollen Zügen, ohne im Fall eines Unfalls böse Überraschungen fürchten zu müssen. Wir raten Ihnen aber, sich trotzdem nicht zu weit über den Bärengraben zu lehnen.

Sichern Sie sich Ihr Gehalt für die Rückkehr

Neben der Unfallversicherung (UVG) verfügen Sie allenfalls auch durch Ihren Arbeitgeber über eine UVG-Zusatzversicherung und/oder eine Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit. Diese Versicherungen können ebenfalls verlängert werden, jedoch muss Ihr Arbeitgeber dafür den Antrag stellen. Dazu genügt ein einfaches E‑Mail an unternehmen@groupemutuel.ch, in dem Ihre Situation dargelegt wird. Die UVG-Zusatzversicherung besteht dann maximal während sechs Monaten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass eine Abredeversicherung abgeschlossen wurde.
Die Deckung der Erwerbsausfallversicherung besteht für zwölf Monate. Sollten Sie erkranken, wird Ihnen Ihr Lohn ab dem Zeitpunkt ausbezahlt, an dem Sie wieder an den Arbeitsplatz zurückgekehrt wären.

Mit diesen beiden Zusatzversicherungen können Sie auf der Durchreise durch das Seeland sogar ein Armdrücken mit Christian Stucki wagen.

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