Fast jede elfte erwerbstätige Person in der Schweiz ist selbstständig. Selbstständige müssen sich nicht nur um ihre Sozial-, Erwerbsausfall- oder Unfallversicherungen kümmern, sondern auch ihre Vorsorge selbst organisieren. In diesem Beitrag liefern wir eine Übersicht über die Vorsorgelösungen für Selbstständige und vor allem über die Bedeutung der 3. Säule im Hinblick auf die Altersvorsorge oder Unvorhergesehenes.
Vorsorge für Selbstständige: Obligatorisch oder «nice to have»?
In der Schweiz muss sich jede selbstständigerwerbende Person grösstenteils selbst um die Altersvorsorge kümmern. Während Beiträge in die 1. Säule gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die 2. Säule freiwillig.
Obligatorische 1. Säule, aber zu tiefe AHV-Rente
Die 1. Säule (AHV/IV), auch staatliche Vorsorge genannt, ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge, in die Selbstständige einzahlen müssen. Wer bis zur Pensionierung nur in die 1. Säule einzahlt, riskiert eine möglicherweise zu knappe AHV-Rente. Zur Erinnerung: Die maximale AHV/IV-Rente einer Person, die 44 Jahre lang ununterbrochen in die 1. Säule eingezahlt hat und ein durchschnittliches AHV-Jahreseinkommen von mindestens CHF 90’720 hat, beträgt CHF 2’520 pro Monat. Und auch Risiken bei Invalidität und Tod sind mit der 1. Säule alleine nicht ausreichend abgedeckt.
Freiwillige 2. Säule
Im Gegensatz zu Angestellten, die über ihren Arbeitgeber automatisch an eine 2. Säule angeschlossen sind, gibt es für Selbstständige keine Verpflichtung, in die 2. Säule einzuzahlen, denn das BVG ist nur für Personen obligatorisch, die in einem Angestelltenverhältnis sind und mindestens CHF 22’680 pro Jahr verdienen.
Die 3. Säule ist für Selbstständige wie gemacht
Die 3. Säule, insbesondere die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist die sinnvollste Lösung für Selbstständige, um die Altersvorsorge nachhaltig zu boosten. Sie hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern bietet auch die Möglichkeit, Lücken im Ruhestand zu füllen und sich für unvorhergesehene Ereignisse besser abzusichern.Zusätzlich können haben Selbstständige ihre Angehörigen und ihr Vermögen mit einer Erwerbsausfall- oder Todesfallversicherung absichern.
Was oft vergessen geht, ist, dass Selbstständige nicht nur ans Sparen denken sollten. Sie müssen auch die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines unerwarteten Todesfalls vorwegnehmen. Diese Risiken können parallel zu einer Sparlösung oder komplett unabhängig versichert werden.
Für die Säule 3b gibt es keine Obergrenze. In der Säule 3a hingegen beträgt der Maximalbetrag im Jahr 2026 für Selbstständige, die keiner BVG-Lösung angeschlossen sind, 20 Prozent des jährlichen Einkommens/Gewinns (maximal CHF 36’288).
Das angesparte Guthaben in der gebundenen Vorsorge ist von der Vermögenssteuer befreit und wird bei der Auszahlung zu einem tieferen Satz und unabhängig von anderen Einkommen besteuert.
Konkrete Steuerersparnisse mit einem 3a-Konto
Da der jährlich auf das 3a-Konto eingezahlte Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann, hat das Vorsorgen für die Zeit nach der Pensionierung also auch attraktive Steuervorteile. Zur Veranschaulichung zwei Rechenbeispiele:
Aline, 30 Jahre alt, Podologin, wohnhaft in Freiburg, Jahreseinkommen CHF 60 000. Sie weiss, wie wichtig es ist, eine 3. Säule als Teil ihrer Vorsorge aufzubauen, und beschliesst, monatlich CHF 800 einzuzahlen. Damit spart sie pro Jahr CHF 1’698 an Steuern.
Laurent, 40 Jahre alt, Zahnarzt, wohnhaft in Sitten, Jahreseinkommen CHF 200 000. Er ist sich ebenfalls bewusst, wie wichtig eine 3. Säule ist und zahlt den maximal zulässigen Betrag von CHF 36'288 pro Jahr ein. Er spart pro Jahr CHF 15’521 an Steuern.
3a: Bank oder Versicherung?
Ein 3a-Konto kann sowohl bei einer Bank als auch bei einer Versicherung eröffnet werden. Während die Säule 3a bei einer Bank schwergewichtig auf Sparen und Flexibilität setzt, bieten Versicherungen mehr Sicherheit und Schutz. Denn zusätzlich zum Sparen garantiert eine 3a-Lösung bei einer Versicherung eine Risikodeckung (Tod, Invalidität, Erwerbsausfall), was besonders Selbstständige unbedingt berücksichtigen sollten.
Neu: rückwirkende Einkäufe in die Säule 3a
Seit diesem Jahr ist es möglich, Einzahlungen in die Säule 3a für das Jahr 2025 und davor nachzuholen, sofern die jährliche Höchstgrenze nicht erreicht wurde. Für Selbstständige sind rückwirkende 3a-Einkäufe auf den «kleinen Beitrag» von CHF 7’258 begrenzt.Wie normale Einzahlungen in die Säule 3a können auch Nachtragszahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Vorsorge für Selbstständige: FAQ
Welche Vorsorge ist für Selbstständige in der Schweiz obligatorisch?
Die einzige obligatorische Vorsorge für Selbstständige ist die 1. Säule (AHV/IV). Sie garantiert eine Grundabsicherung für den Ruhestand sowie bei Invalidität oder Tod. Anders als Angestellte berappen Selbstständige sämtliche Beitragszahlungen, die übrigens je nach Einkommen definiert werden, selbst.
Können Selbstständige in die 2. Säule (Pensionskasse) einzahlen?
Ja, die 2. Säule (BVG) steht auch Selbstständigen offen. Sie können sich freiwillig über eine Sammeleinrichtung oder eine Branchenlösung einer Pensionskasse anschliessen und so in die berufliche Vorsorge einzahlen, sich gegen Invalidität oder Tod absichern und das Altersguthaben optimieren.
Warum ist die 3. Säule für Selbstständige so wichtig?
Sie ist nicht nur unkompliziert, flexibel und auf schwankende Einkommen angepasst, sondern stellt auch eine wichtige Ergänzung der Vorsorge von Selbstständigen dar, da die AHV in der Regel nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten. Zudem stellt die 3. Säule eine individuelle, steuerlich attraktive Sparlösung dar, was insbesondere dann wichtig ist, wenn man nicht in die 2. Säule einzahlt.