Drei gute Gründe für eine 3. Säule vor dem 40. Lebensjahr
14. Januar 2025 | Kommentar(e) |
Guillaume Chassot

Mit 20 oder 30 denkt man an vieles, aber nicht unbedingt an die Pensionierung. In diesem Alter ist es oft spannender, sich weiterzubilden oder sich beruflichen Herausforderungen zu stellen, als sich mit der weit entfernten Zeit zu befassen, in der man das Arbeitsleben hinter sich lassen wird. Trotzdem: Um sich ein angemessenes Einkommen im Ruhestand zu sichern, ist es sinnvoll, sich vor 40 mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Weil es nie zu früh ist, mit einer 3. Säule für die Zukunft vorzusorgen. Vor allem, wenn es Lebensversicherungslösungen gibt, mit denen man langsam und in aller Ruhe mit dem Sparen beginnen kann. Erklärungen und Tipps.
Was ist die 3. Säule?
In der Schweiz läuft die Finanzierung des Ruhestands über drei Säulen. Die 1. Säule, die AHV, ist eine vom Bund an die Rentner gezahlte Rente, finanziert durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit der 2. Säule, dem BVG, bilden die meisten erwerbstätigen Personen, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind, obligatorisch im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit ein Sparkapital. Und in der 3. Säule kann individuell und freiwillig entweder bei einer Bank oder einer Versicherung ein zusätzliches Sparkapital aufgebaut werden.
Zu beachten ist, dass die AHV-Rente von der Anzahl Jahre abhängt, in denen Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit Beiträge gezahlt haben. Wenn Sie beispielsweise aufgrund eines unbezahlten Urlaubs oder eines längeren Elternurlaubs ein Jahr weniger Beiträge zahlen, kann Sie dies 2,25 Prozent Ihrer zukünftigen Rente kosten, was etwa CHF 50 pro Monat ausmacht. Mit einer 3. Säule lassen sich auch diese Lücken schliessen.
Nehmen wir das Beispiel einer Person, die während ihres Berufslebens CHF 6000 pro Monat verdient hat. Bei ihrer Pensionierung wird sie über die 1. und 2. Säule etwa CHF 3600 pro Monat erhalten (berechnet auf der Grundlage eines BVG-Plans mit dem gesetzlichen Minimum). Somit würde sich ihr bisheriger Lebensstandard deutlich verringern. Umso wichtiger ist es, mit der 3. Säule vorzusorgen. Wenn sie zum Beispiel ab dem Alter von 30 Jahren CHF 200 pro Monat auf die Seite legt, kann sie bei der Pensionierung mit einem Kapital von CHF 135 000 rechnen (nach Abzug der Steuer auf das Vorsorgekapital).

1. Die 3. Säule zur Finanzierung Ihrer Rente oder eines Immobilienprojekts
Im Gegensatz zu einem Bankkonto, auf dem man eine Zeit lang spart, bevor man sein Geld anderweitig einsetzt, garantiert die bei einer Versicherung abgeschlossene 3. Säule regelmässiges Sparen. Wenn Sie so früh wie möglich eine Lebensversicherung (Säule 3a oder 3b) abschliessen, können Sie sich nicht nur einen angenehmen Ruhestand sichern, sondern vielleicht auch Ihr lang gehegtes Immobilienprojekt verwirklichen.
Es ist nämlich möglich, Ihr Guthaben aus der 3. Säule zu nutzen, um einen Teil des für Ihren Immobilienkauf benötigten Eigenkapitals zu finanzieren oder Ihre Hypothekarschuld zu amortisieren.
2. Eine gesicherte Rente bei Arbeitsunfähigkeit dank einer 3. Säule
Ein weiterer Vorteil beim Abschluss einer 3. Säule in Form einer Lebensversicherung ist, dass die Versicherung bei unerwarteten Wendungen des Lebens, z. B. bei einer Arbeitsunfähigkeit (ab drei Monaten Erwerbsausfall aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls), die Zahlung Ihrer Prämien übernimmt, um Ihr Sparziel abzusichern. Und Sie können sich und Ihre Angehörigen auch über ein Kapital absichern, das im Todesfall oder bei Invalidität ausgezahlt wird.
3. Mit der 3. Säule können Sie Steuern sparen

Ausserdem erzielen Sie mit der Säule 3a (gebundene Vorsorge) automatisch erhebliche Steuereinsparungen, denn Sie können einen jährlichen Prämienbetrag von aktuell maximal CHF 7258 abziehen.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre gesamten oder einen Teil Ihrer Ersparnisse in einen attraktiven Anlagefonds zu investieren: Unsere Vorsorgelösung VariaInvest bietet Ihnen Schutz, Rendite und Flexibilität, und sie passt sich an die Entwicklung Ihrer individuellen Lebenssituation an.
Maximaler Betrag, der in die Säule 3a eingezahlt werden kann
Um in den Genuss einer Steuererleichterung zu kommen, können Sie daher Ihre Beiträge zur Säule 3a nach einem jährlich variierenden Höchstbetrag abziehen. Wenn Sie jedes Jahr den maximal zulässigen Betrag in Ihre Säule 3a einzahlen, können Sie so Hunderte von Franken an Steuern sparen.
Für das Jahr 2025 beträgt der Höchstbetrag, der in die Säule 3a eingezahlt werden kann, CHF 7'258.- für Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, und CHF 36'288.- für Selbstständige ohne Pensionskasse (jedoch höchstens 20% des AHV-Einkommens).
Um diesen Vorteil zu veranschaulichen, nehmen wir ein Beispiel, das je nach Ihrer persönlichen Situation (Einkommen, Familienstand, Wohnkanton usw.) variiert. Wenn Sie ab 35 Jahren den Höchstbetrag in Ihre 3. Säule a einzahlen, können Sie bis zum Rentenalter etwa CHF 40'000 an Steuern sparen. Bei selbstständigen Personen können die Einsparungen sogar über CHF 300'000.- betragen.
Sie sehen also, dass es viele Vorteile hat, so früh wie möglich und in aller Ruhe mit dem Sparen zu beginnen. Mit unseren Lösungen für die private Vorsorge sichern Sie sich schon jetzt einen angenehmen und sorgenfreien Ruhestand.
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