Klug vorsorgen und seine Familie absichern – mit einer Lebensversicherung
18. November 2025 | Kommentar(e) |
Santiago Mouriz Moreno
Bei Überlegungen zur individuellen Vorsorge drängt sich auch das Thema Nachlass auf. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Tabuthema, sondern um eine Frage, die klar und gelassen angegangen werden sollte.
Die Lebensversicherung ist mehr als nur ein Finanzinstrument: Sie ermöglicht die Übertragung von Kapital in einem sicheren rechtlichen Rahmen und bietet gleichzeitig finanziellen Schutz für Ihre Familie. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Lebensversicherungen in Ihre Nachlassplanung integrieren können, um Ihrer Familie und Ihren Begünstigten eine sorgenfreie Zukunft zu ermöglichen.
Reine Risikoversicherung und Sparversicherung: zwei Arten des Versicherungsschutzes
In der Lebensversicherung gibt es die reine Risikoversicherung und die kombinierte Spar- und Risikoversicherung. Die reine Risiko-Lebensversicherung konzentriert sich auf das Wesentliche: die Absicherung des Sterberisikos ohne Sparplan. Die Lebensversicherung mit Sparanteil hingegen verbindet Sicherheit und Lebensplanung. Sie ermöglicht es Ihnen, für Ihren Ruhestand vorzusorgen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihre Familie im Fall Ihres Todes über ein Kapital verfügt. Vorsorge ist für alle etwas anderes. Wichtig ist, die Vorsorge zu wählen, die zu Ihrer Lebenssituation passt.
Die Lebensversicherung: ein vorteilhafter Vermögenswert im Nachlass
Wenn von Lebensversicherung die Rede ist, denkt man meist an ein Sparprodukt, das auch eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod beinhalten kann. Doch ihre Rolle geht weit darüber hinaus: In der Nachlassplanung stellt sie eine einfache, schnelle und sichere Lösung dar, um seinen Angehörigen ein Kapital zu hinterlassen.
Schnell verfügbare Mittel
Im Gegensatz zu klassischen Nachlasswerten wird das Kapital einer Lebensversicherung direkt an die bezeichneten Begünstigten ausgezahlt, ohne dass aufwendige Nachlassverfahren durchlaufen werden müssen. Ergebnis: Ihre Familie erhält das Geld schnell, in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Schutz Ihrer Angehörigen
Indem Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder als Begünstigte einsetzen, können Sie deren finanzielle Sicherheit gewährleisten, insbesondere um unmittelbare Ausgaben (Wohnung, Studium, Schulden etc.) zu decken. Das Kapital wird zusätzlich zum klassischen Erbe ausgezahlt, ohne dass die anderen Erben benachteiligt werden.
Eine gezielte Weitergabe
Die Lebensversicherung bietet Freiheit, denn Sie können die Begünstigten des Kapitals direkt benennen, ohne dass dieses automatisch unter allen gesetzlichen Erben aufgeteilt wird. Durch diese Flexibilität können Sie beispielsweise eine Immobilie erhalten, ein bestimmtes Kind unterstützen oder die Weitergabe von Vermögen oder eines Familienunternehmens sichern. Es handelt sich um eine strategische Ressource für alle, die finanziellen Schutz mit einer klaren Vermögensplanung verbinden möchten.
Wie funktioniert eine Lebensversicherung im Todesfall?
Die Begünstigungsklausel
Sie ist das Herzstück des Lebensversicherungsvertrags. Die Begünstigungsklausel bietet die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zu benennen, die das Kapital im Todesfall des Versicherten erhalten. Eine gut formulierte und aktualisierte Klausel sichert den Schutz Ihrer Angehörigen nach Ihren Wünschen und verhindert, dass Ihr Vertrag zu Konflikten führt.
Lebensversicherung und Pflichtteil in der Schweiz
Bei einer Lebensversicherung in der Säule 3a haben bestimmte Erben (wie Ehepartner und Kinder) Anspruch auf einen Pflichtteil, d. h. einen Mindestanteil am Erbe, der ihnen zwingend zusteht. Bei der freien Vorsorge (Säule 3b) sind die Bezeichnung der Begünstigten sowie die Modalitäten für den Pflichtteil und die Übertragung flexibler.
Was passiert, wenn kein Begünstigter bestimmt wurde?
Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) wird das Kapital automatisch nach der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge verteilt, auch wenn kein Begünstigter benannt ist. Bei der Säule 3b kann der Versicherte seine Begünstigten frei bestimmen. Werden keine Begünstigten bestimmt, fällt das Kapital in den Nachlass und wird wie jeder andere Teil des Vermögens nach den gesetzlichen Vorschriften verteilt.
Steuern optimieren und Konflikte vermeiden
Steuervorteile nach Kanton
In der Schweiz variiert die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen je nach Kanton. In vielen Fällen ist das Kapital aus der Todesfallversicherung für direkt Begünstigte (Ehepartner, Kinder) steuerfrei. Für andere Begünstigte (Freunde, Lebenspartner) können Erbschaftssteuern anfallen. Es ist ratsam, sich bei der kantonalen Steuerbehörde oder Ihrem Vorsorgeberater zu informieren.
Mit dem Abschluss einer Lebensversicherung in der Säule 3a (gebundene Vorsorge) lassen sich zudem jedes Jahr Steuern sparen, denn die Einzahlungen sind von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehbar. In bestimmten Kantonen sind auch mit der Säule 3b Steuerabzüge möglich.
Beschränkungen und Ausnahmen für Kapital ausserhalb der Erbmasse
Das Kapital einer Lebensversicherung gehört grundsätzlich nicht zur Erbmasse, sodass es frei an die im Vertrag benannten Begünstigten übertragen werden kann. Sollten die gezahlten Prämien im Verhältnis zum Gesamtvermögen jedoch als disproportional erachtet werden, haben die Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten.
Bewährte Praktiken zur Vermeidung von Konflikten
- Formulieren Sie eine klare, aktualisierte (nach jedem Lebensereignis) und eindeutige Begünstigungsklausel.
- Informieren Sie Ihre Angehörigen über die Existenz des Vertrags.
- Vermeiden Sie übermässige Einzahlungen am Lebensende.
- Überprüfen Sie die Übereinstimmung mit Ihrem Testament (Vermächtnis) oder Erbvertrag anhand von Prozentsätzen und unter Berücksichtigung des gesetzlichen Rahmens.
- Bewahren Sie eine schriftliche Aufzeichnung auf.
Wichtige Schritte beim Abschluss einer geeigneten Lebensversicherung
- Den richtigen Vertrag wählen: Art (Sparen, Risiko, gemischt), Laufzeit, Kapital, Einzahlung, Säule 3a (gebunden) oder 3b (frei)
- Die Begünstigten benennen: Namen, Geburtsdatum, Anteile, Aktualisierung bei familiären Veränderungen
- Den Nachlass planen: mithilfe eines Beraters oder Notars die Übereinstimmung mit dem Testament (Vermächtnis) sicherstellen
Vorsorge bei der Groupe Mutuel
Die Groupe Mutuel bietet Lösungen für die private Vorsorge, die auf alle Bedürfnisse und Lebensphasen abgestimmt sind:
- Familien mit kleinen Kindern: Aufbau eines Kapitals zur Finanzierung des Studiums
- Unverheiratete Paare: Schutz des Lebenspartners ausserhalb des gesetzlichen Rahmens
- Unternehmensleiter: Sicherstellung der Geschäftskontinuität im Todesfall
- Ihre Angehörigen im Todesfall und bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit absichern
- ein übertragbares Sparguthaben aufbauen
- Steuern sparen, insbesondere über die Säule 3a
Möchten Sie auf Nummer sicher gehen? Wenden Sie sich bei Fragen zu Lebensversicherungen und Nachlass an unsere Vorsorgespezialisten.
FAQ – Lebensversicherung und Nachlass
- Wer erbt die Lebensversicherung in der Schweiz?
Die in der Begünstigungsklausel benannten Begünstigten erben die Versicherungssumme. Wenn es keine Begünstigten gibt, fällt das Kapital in die Erbmasse und wird nach dem Zivilrecht aufgeteilt.
- Unterliegt die Lebensversicherung der Erbschaftssteuer?
Das hängt vom Kanton und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Begünstigten ab. Die gute Nachricht: Ehepartner und Kinder sind oft von der Erbschaftssteuer befreit.
- Wie kann ich die Begünstigungsklausel ändern?
Ganz einfach: Ein schriftlicher Antrag an den Versicherer reicht aus, um einen neuen Begünstigten zu benennen oder die Aufteilung der Vermögensübertragung zu ändern.
- Welchen Schutz bietet die Lebensversicherung?
Sie kann das reine Todesfallrisiko oder die Erwerbsunfähigkeit abdecken oder diese Risiken mit individuellen Ersparnissen kombinieren, die für den Ruhestand, den Kauf einer Immobilie oder die Gründung einer selbstständigen Tätigkeit zur Verfügung stehen.
- Kann ich mit einer Lebensversicherung Steuern sparen?
Ja, mit einer Lebensversicherung lassen sich Steuern sparen. Wenn Sie sich für die gebundene Vorsorge (Säule 3a) entscheiden, können Sie Ihre jährlichen Beiträge von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen und so Ihre Steuerlast senken.