Nachzahlungen in die Säule 3a sind neu möglich
12. November 2025 | Kommentar(e) |
Pascale Hellmueller
Ein Schub für die individuelle Vorsorge! Ab 2026 können erwerbstätige Personen, ähnlich wie in der 2. Säule nachträglich Beiträge in ihre Säule 3a (gebundene Vorsorge) einzahlen. Im Folgenden erfahren Sie, was es mit der Nachzahlung in die Säule 3a auf sich hat und worauf Sie beim Schliessen Ihrer Vorsorgelücken achten sollten.
Worum geht es bei der Nachzahlung in die Säule 3a?
In der Schweizer Vorsorge ist eine Nachzahlung in die Säule 3a eine freiwillige Einzahlung, mit der Beitragslücken in der Säule 3a für jene Jahre geschlossen werden können, in denen nicht der gesamte maximal abzugsfähige Betrag eingezahlt wurde. Ab 2026 ist es zunächst nur möglich, Beitragslücken in der Säule 3a für das Jahr 2025 auszugleichen. In Zukunft wird sich die Zeitspanne bis auf die letzten zehn Jahre ausweiten.
Welche Vorteile bietet die Nachzahlung in die Säule 3a?
- Ähnlich wie in der 2. Säule kann der nachgezahlte Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, und zwar zusätzlich zum regulären 3a-Beitrag, der für das laufende Jahr gezahlt wurde. Perfekt, um zusätzlich Steuern zu sparen!
- Nachzahlungen sind sowohl für Jahre möglich, in denen keine Beiträge in die Säule 3a eingezahlt wurden, als auch für Jahre mit Teilbeiträgen, bei denen der Maximalbetrag nicht erreicht wurde.
Was ist vor der Nachzahlung in die Säule 3a zu beachten?
Wie bei BVG-Einkäufen sind auch für Nachzahlungen in die Säule 3a einige spezifische Bedingungen zu beachten, bevor man diese Lösung in Betracht zieht:
- Beitragslücken vor 2025 werden von der neuen Regelung nicht erfasst.
- Nachzahlungen leisten können Sie nur, wenn Sie über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen und im Jahr, für das nachträglich Beiträge eingezahlt werden, ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.
- Rückwirkende Einzahlungen können nur für die letzten zehn Jahre erfolgen, sofern der Maximalbetrag für 3a-Beiträge in diesen Jahren nicht erreicht wurde.
- Im Jahr der Nachzahlung muss zuerst der volle Maximalbetrag für das laufende Jahr eingezahlt werden.
- Die Höhe der Nachzahlung in die Säule 3a ist jährlich auf den abzugsfähigen Höchstbetrag begrenzt, den sogenannten «kleinen Betrag», der in dem Jahr gilt, in dem die Nachzahlung getätigt wird (beispielsweise CHF 7'258 im Jahr 2025). Die Begrenzung der jährlichen Nachzahlung auf den «kleinen Betrag» gilt auch für Vorsorgenehmer ohne 2. Säule.
- Pro Kalenderjahr mit einer 3a-Beitragslücke ist nur eine Nachzahlung erlaubt. Mehrfache Nachzahlungen innerhalb eines Jahres sind somit verboten. Hingegen können mit einer einzigen Überweisung die Beitragslücken mehrerer Jahre geschlossen werden.
- Man darf bereits fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters für die Pensionierung damit beginnen, 3a-Gelder zu beziehen. In diesem Fall sind aber keine nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a mehr möglich, weder in ein Bankkonto noch in eine 3a-Versicherung.
Nachzahlungen in die Säule 3a: Antworten auf Ihre Fragen
- Seit 2020 zahle ich jedes Jahr CHF 3000 in meine Spar-Lebensversicherung 3a ein. Kann ich 2026 eine Nachzahlung für die Jahre 2020 bis 2024 vornehmen?
Nein, 2025 ist das erste Jahr, für das eine Nachzahlung in die Säule 3a getätigt werden kann. Es ist daher nicht möglich, Beiträge für die Jahre vor 2025 nachzuzahlen.
- Im Jahr 2025 möchte ich CHF 3’000 in meine Säule 3a einzahlen. Kann ich später eine Nachzahlung vornehmen?
Ja, Sie können diese Beitragslücke im Jahr 2026 schliessen, da der maximale Abzug für die Säule 3a im Jahr 2025 (CHF 7’258) nicht erreicht wurde. Der mögliche Betrag für die Nachzahlung entspricht der Differenz zwischen dem Höchstbetrag für 2025 und dem im selben Jahr bereits geleisteten Beitrag (CHF 4’258). Diese Nachzahlung kann nur einmal vorgenommen werden.
- Ich plane für 2025 einen unbezahlten Urlaub und werde daher meine 3a-Beitragszahlungen für dieses Jahr aussetzen. Kann ich den 3a-Beitrag später nachzahlen?
Leider nicht. Für eine freiwillige Nachzahlung zur vollständigen oder teilweisen Schliessung einer 3a-Beitragslücke muss im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt worden sein. Eine nachträgliche Einzahlung für ein Jahr, in dem Sie Ihre Erwerbstätigkeit wegen einer Ausbildung oder einer Reise unterbrochen haben, ist nicht möglich.
- Ich habe eine hybride Säule 3a (Bank und Versicherung). Kann ich nachträglich in diese beiden unterschiedlichen Produkte einzahlen, um eventuelle Vorsorgelücken zu schliessen?
Ja, die Nachzahlung in die Säule 3a kann sowohl für ein Bankkonto als auch für eine Lebensversicherung erfolgen. Wichtig ist vor allem, den abzugsfähigen Höchstbetrag für das Jahr, für das der 3a-Beitrag nachgezahlt wird, zu beachten.
- Ich bin 61 Jahre alt und habe zwei 3a-Bankkonten und eine 3a-Lebensversicherung. Ich möchte eines meiner 3a-Bankkonten im Jahr 2026 auflösen, um einen Teil meiner Altersleistungen zu beziehen. Kann ich dann 2027 einen 3a-Beitrag für das Jahr 2025 in meine Spar-Lebensversicherung 3a nachzahlen?
Nein, denn wer nach dem 60. Lebensjahr einen Teil seiner Altersleistungen aus der Säule 3a bezieht, kann ab diesem Zeitpunkt keine Nachzahlung mehr tätigen, auch nicht in eines der verbleibenden Konten. Ausserdem erlischt das Nachzahlungsrecht in der 3. Säule auch, wenn eine 3a-Versicherungspolice vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausläuft.
- Im Jahr 2023, im Alter von 45 Jahren, habe ich bei meinem Versicherer einen Teilrückkauf meiner Spar-Lebensversicherung 3a beantragt, um Wohneigentum zu erwerben. Kann ich später nachträgliche Einzahlungen tätigen, um meine Vorsorgelücken zu schliessen?
Ja, die vollständige oder teilweise Auszahlung einer laufenden Spar-Lebensversicherung zum Kauf einer Immobilie oder zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gilt aufgrund Ihres Alters nicht als Auszahlung einer Altersleistung aus der Säule 3a.
- Wir geht man konkret vor, um einen Beitrag in die Säule 3a nachzuzahlen?
Für die Nachzahlung in die Säule 3a wendet man sich an seine 3a-Vorsorgeeinrichtung/-en. Versicherte mit einem Vertrag der Säule 3a bei der Groupe Mutuel können den Antrag unter leben@groupemutuel.ch oder telefonisch unter 0848 803 999 stellen.