Wie berechne ich meine Altersrente?

21. Oktober 2025 | Kommentar(e) |

Lesly Kiameso

In der Schweiz basieren die Rentenleistungen auf einem einzigartigen System: den drei Säulen der Altersvorsorge. Mit diesem Modell kann jede Person schrittweise ein Alterskapital aufbauen, indem sie Sozialversicherungen, berufliche Vorsorge und private Ersparnisse kombiniert. Aber wie lässt sich abschätzen, wie viel Geld man im Ruhestand erhalten wird? Hier finden Sie eine übersichtliche und praktische Zusammenfassung, die Ihnen bei der Berechnung Ihrer Altersrente helfen wird.

Die Schweiz und ihr 3-Säulen-System

Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei Säulen, die aufeinander aufbauen:

  • 1. Säule (AHV): Sie ist die Grundlage für die Rentenbeiträge und für alle obligatorisch.
  • 2. Säule (BVG): Die berufliche Vorsorge ist mit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer verbunden.
  • 3. Säule: Sie umfasst die privaten Ersparnisse; sie ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert.
Dieses Konzept soll ein ausreichendes Einkommen im Ruhestand gewährleisten, wobei die Leistungen der 1. und 2. Säule zusammen in der Regel zwischen 50 und 60 Prozent des letzten Lohns ausmachen. Mit der 3. Säule lassen sich Vorsorgelücken schliessen, um so die finanzielle Situation bei der Pensionierung zu verbessern.

1. Säule – AHV

Prinzip und Beiträge
Die AHV-Rente (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist eine finanzielle Absicherung, die den Lebensunterhalt im Ruhestand decken soll. Sie wird durch Beiträge finanziert, die ab dem 18. Lebensjahr vom Lohn abgezogen werden.

Höchst- und Mindestbeträge
Im Jahr 2025 liegt die monatliche AHV-Rente zwischen CHF 1’260 (Mindestbetrag) und CHF 2’520 (Höchstbetrag), je nach Beitragsjahren und Durchschnittseinkommen.

Einflussfaktoren

  • Beitragsdauer: 44 Jahre für eine volle Rente
  • Durchschnittseinkommen: wird auf der Grundlage der gesamten Berufslaufbahn berechnet
  • Zivilstand: Bei einer Scheidung werden die während der Ehe gezahlten AHV-Beiträge bei der Trennung gerecht zwischen den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt. Ehepaare erhalten eine AHV-Rente, die auf 150 Prozent der maximalen Einzelrente begrenzt ist.
  • Zeiträume für Gutschriften: Zuschläge zum Erwerbseinkommen für Personen, die Kinder unter 16 Jahren betreut haben, oder für die Betreuung von Angehörigen

2. Säule – BVG

Beiträge
Die BVG-Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, in der Regel zu gleichen Teilen. Die Arbeitnehmer zahlen ab dem 25. Lebensjahr Beiträge, deren Höhe sich nach der Altersklasse richtet (35, 45 und 55 Jahre). Die Zugangsschwelle zur beruflichen Vorsorge, d. h. der Mindestjahreslohn für Beitragszahlungen, liegt bei CHF 22’680.

Umwandlungssatz
Dieser Satz, dessen Mindestwert bei 6,8 Prozent liegt, bestimmt die Höhe der jährlichen Rente auf der Grundlage des angesparten Kapitals. Bei einem Vorsorgekapital von CHF 100’000 würde die jährliche Rente beispielsweise CHF 6’800 betragen. Die Guthaben der 2. Säule können bei der Pensionierung in Form einer Rente, einer Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem bezogen werden können.

Versicherter Lohn
Der im BVG versicherte Lohn, der sogenannte «koordinierte Lohn», entspricht dem Bruttojahreslohn abzüglich des gesetzlich festgelegten Koordinationsabzugs (CHF 26’460 für 2025). So wird eine Doppelversicherung mit der AHV verhindert, die bereits einen Teil des Einkommens absichert. Demnach wird in der beruflichen Vorsorge nur der Teil des Lohns, der nicht durch die AHV abgedeckt ist, berücksichtigt. Je höher der Lohn, desto höher ist das angesparte Kapital.

3. Säule – individuelle Vorsorge

Die private und freiwillige Vorsorge bietet die Möglichkeit, Geld für den Ruhestand oder andere Lebensprojekte (Erwerb von Wohneigentum oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit) anzusparen und so die Lücken der 1. und 2. Säule zu schliessen.

Die Steuervorteile der Säule 3a

Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist ein sinnvolles Instrument, um klug zu sparen. Denn jeder Franken, den Sie dort anlegen, kann von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sodass Sie Steuern sparen und gleichzeitig Kapital für Ihren Ruhestand aufbauen. Im Jahr 2025 können Sie bis zu CHF 7’258 einzahlen, wenn Sie als Arbeitnehmer einer Pensionskasse angeschlossen sind, und bis zu CHF 36’288, wenn Sie selbstständig sind und keine Pensionskasse haben.

Bei der Auszahlung werden die Guthaben der Säule 3a getrennt von anderen Einkünften zu einem Vorzugssatz besteuert. Mit einem gestaffelten Bezug können Sie die Besteuerung noch weiter optimieren und Ihre Ersparnisse voll ausschöpfen.

Flexibilität der Säule 3b
Diese Säule, die als «freie Vorsorge» bezeichnet wird, kann nur bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Sie bietet in bestimmten Kantonen (Genf und Freiburg) direkte Steuervorteile sowie mehr Flexibilität bei der Verwaltung der Vorsorgeguthaben. Darüber hinaus ermöglicht der Vertrag 3b auch eine individuelle Nachlassplanung, da Sie die Begünstigten frei wählen können.

Zusätzliches Einkommen
Die 3. Säule ist eine clevere Lösung, um die Lücken der ersten beiden Säulen auszugleichen, insbesondere bei unterbrochener Berufslaufbahn, Teilzeitarbeit oder Frühpensionierung.

Und wie lässt sich meine zukünftige Gesamtrente berechnen?

Mit einem Online-Rechner oder gemeinsam mit Ihrem Vorsorgeberater können Sie anhand Ihrer AHV-, BVG- und 3.-Säule-Leistungen abschätzen, wie hoch Ihre Rente im Ruhestand sein wird. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise und Faktoren zur Berechnung Ihrer Altersrente sowie Zahlenbeispiele zu verschiedenen Lebenssituationen. Um eine realistische Schätzung zu erhalten, wird Folgendes addiert:

  • die AHV-Rente
  • die BVG-Rente
  • die Einkünfte aus der 3. Säule, die bei frühestmöglichem Abschluss zu einer erheblichen Verbesserung der Rentenleistungen führen

Einige Beispiele dazu

Lukas : 30 Jahre alt, steht am Anfang seiner Karriere, Vollzeit angestellt mit einem Jahreseinkommen von CHF 55’000, zahlt seit 10 Jahren Beiträge an die AHV und seit 5 Jahren an die 2. Säule, hat noch keine 3. Säule. Voraussichtliche Rente im Alter von 65 Jahren (ohne Lücke im Berufsleben):

Geschätzte AHV-Rente  CHF 1'900 pro Monat
Geschätzte BVG-Rente  CHF 1'300 pro Monat
3. Säule  Kapital zum aktuellen Zeitpunkt: CHF 0
Totalbetrag geschätzt  CHF 3200 pro Monat






→ Optimierungsmöglichkeit: Lukas könnte ein Säule-3a-Vertrag abschliessen, um seine künftige Altersrente aufzubessern und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Idealerweise sollte man frühzeitig mit Beiträgen zur 3. Säule beginnen, um seine Situation im Ruhestand zu optimieren.

Claire
 : 45-jährige Mutter, arbeitet Teilzeit (60 Prozent) mit einem Jahreseinkommen von CHF 38’000, Karriereunterbrechungen wegen Kinderbetreuung, zahlt Beiträge an die AHV und die 2. Säule, hat ein Säule-3a-Konto eröffnet. Voraussichtliche Rente im Alter von 65 Jahren:
 
Geschätzte AHV-Rente  CHF 1'600 pro Monat
Geschätzte BVG-Rente  CHF 900 pro Monat
3. Säule  Geschätztes Guthaben von CHF 120 000, entspricht einer Monatsrente von CHF 400 während 25 Jahren
Totalbetrag geschätzt  CHF 2'900 pro Monat










  → Optimierungsmöglichkeiten: Die Erziehungsgutschriften können Claires AHV-Rente verbessern. Für mehr finanzielle Sicherheit könnte sie auch Ihre Einzahlungen in die 3. Säule erhöhen oder Einkäufe in die 2. Säule tätigen.

Marc : 58 Jahre alt, seit 20 Jahren selbstständig mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 80’000, zahlt Beiträge an die AHV und die Säule 3a, hat keine 2. Säule. Voraussichtliche Rente im Alter von 65 Jahren:
 
Geschätzte AHV-Rente  CHF 2'300 pro Monat
Geschätzte BVG-Rente  CHF 0 (keiner Pensionskasse angeschlossen)
3. Säule  Geschätztes Guthaben von CHF 180’000, entspricht einer Monatsrente von CHF 1’000 während 15 Jahren
Totalbetrag geschätzt  CHF 3'300 pro Monat




 





→ Optimierungsmöglichkeit: Marc könnte eine freiwillige berufliche Vorsorgelösung in Betracht ziehen, um seine Rente aufzubessern.

Fatima :
62 Jahre alt, Angestellte in der öffentlichen Verwaltung mit einem Jahreseinkommen von CHF 90’000, durchgehende Berufslaufbahn, seit 40 Jahren Beitragszahlerin in allen drei Säulen. Voraussichtliche Rente im Alter von 65 Jahren:
 
Geschätzte AHV-Rente  CHF 2'520 pro Monat (Maximalrente)
Geschätzte BVG-Rente  CHF 2'000 pro Monat
3. Säule  Geschätztes Guthaben von CHF 150’000, entspricht einer Monatsrente von CHF 625 während 20 Jahren
Totalbetrag geschätzt  CHF 5'145/monat










→ Fatima erhält dank einer ununterbrochenen Berufslaufbahn und einer regelmässigen Sparstrategie eine volle Rente.

Die Folgen einer vorzeitigen Pensionierung

In der Schweiz führt jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung zu einer Kürzung der AHV- (6,8 Prozent) und BVG-Rente (weniger angespartes Kapital und möglicherweise ungünstigerer Umwandlungssatz). Auch bei einer vorzeitigen Pensionierung ist es obligatorisch, bis zum Referenzalter weiterhin AHV-Beiträge zu leisten. Ausserdem sind ohne AHV-Einkommen keine steuerlich vorteilhaften Einzahlungen in die Säule 3a mehr möglich. Diese Nachteile lassen sich jedoch wie folgt mildern:

  • Vor der Pensionierung über die 3. Säule mehr sparen
  • Einkäufe in die Pensionskasse tätigen, um die Einkommenslücke zu schliessen und die Auswirkungen eines reduzierten Umwandlungssatzes zu verringern
  • Den Ruhestand teilweise und schrittweise aufschieben
  • Die Beiträge gegen Ende der Karriere optimieren

Die Groupe Mutuel, Ihr Vorsorgepartner

Als etablierter Akteur im Bereich der privaten und beruflichen Vorsorge hält die Groupe Mutuel ein breites Angebot bereit, das allen Profilen und Lebenssituationen gerecht wird. Ob Sparkonten, Lebensversicherungen in der Säule 3a oder BVG-Deckungen für Selbstständige: Nehmen Sie Ihre Vorsorge und Ihren finanziellen Schutz selbst in die Hand und sichern Sie sich einen komfortablen Ruhestand und mehr Sicherheit im Alter.

Unsere Vorsorgeberater nehmen sich gerne Zeit für Ihre Anliegen.

FAQ – Berechnung und Schätzung der Rentenleistungen

  • Wie wird die AHV-Rente berechnet?

    Die Höhe der AHV-Rente wird in der Regel anhand der Beitragsjahre, des Durchschnittseinkommens und des Familienstands (verheiratet, geschieden, ledig) berechnet.
     
  • Welche Funktion hat die 2. Säule?  

    Die 2. Säule (BVG) ist die berufliche Vorsorge und ergänzt die AHV mit dem Kapital, das durch die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit angespart wird.
     
  • Welche Auswirkungen hat eine Frühpensionierung?

    Bei einer vorzeitigen Pensionierung verringern sich die Leistungen pro Jahr des Vorbezugs um etwa 6,8 Prozent für die AHV-Rente und um 0,15 bis 0,25 Prozentpunkte für die BVG-Deckung.
     
  • Wie hoch wird meine Altersrente sein?

    Um die Altersrente zu berechnen, addieren Sie die Guthaben aus der 1., 2. und 3. Säule im Rentenalter.
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