Die Leistungsabrechnung verstehen

Erklärungen

Unsere Kostenbeteiligungs- und Leistungsabrechnungen geben detailliert über die Rückvergütung Ihrer medizinischen Rechnungen Auskunft. Sie sind so aufgebaut, dass Sie sie einfach verstehen und dass Sie kontrollieren können, welche Beträge vergütet werden, welche zu Ihren Lasten gehen und welches die Gründe dafür sind. Lesen Sie hier unsere Erklärungen.

Es gibt zwei verschiedene Systeme der Rückerstattung:

  • Im ersten Fall bezahlt Ihr Versicherer die Rechnungen Ihres Arztes, Ihrer Apotheke oder Ihres Spitals direkt und verlangt danach von Ihnen mit der Kostenbeteiligungsabrechnung die Rückzahlung der Kosten, die zu Ihren Lasten gehen (Franchise, Selbstbehalt).
  • Im anderen Fall bezahlen Sie die Rechnungen selbst und senden sie danach Ihrem Versicherer. Dieser erstattet Ihnen daraufhin die Beträge zurück, auf die Sie Anrecht haben, und schickt Ihnen eine Leistungsabrechnung zu.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Leistungsabrechnung oder zu anderen Themen haben,

* Nationaler Festnetz-Tarif / Tarif je nach Mobiltelefon-Anbieter

Wichtige Begriffe

Franchise
Kostenbeteiligung, die zulasten der Versicherten geht. Mit der Franchise übernehmen die Versicherten einen Teil der Kosten, die sie verursachen. Im Gegenzug erhalten sie einen Prämienrabatt.

Die ordentliche Jahresfranchise beträgt Fr. 300.– für Erwachsene und Fr. 0.– für Kinder. Dies ist der Mindestbetrag, den die Versicherten selbst bezahlen müssen.

Höhe der Wahlfranchisen

  • Erwachsene: Fr. 500.–, Fr. 1’000.–, Fr. 1’500.–, Fr. 2’000.– oder Fr. 2’500.– pro Jahr
  • Kinder: Fr. 100.–, Fr. 200.–, Fr. 300.–, Fr. 400.–, Fr. 500.–, Fr. 600.– pro Jahr

Selbstbehalt

  • Kostenbeteiligung von 10% für medizinische Leistungen, welche die Franchise übersteigen (20% für gewisse Originalmedikamente).
  • Gemäss Gesetz liegt der jährliche Höchstbetrag dieses Selbstbehalts bei Erwachsenen bei Fr. 700.– und bei Fr. 350.– bei Kindern.

Spitalkostenbeitrag

  • Betrag in Höhe von CHF 15.-, der bei einem Spitalaufenthalt pro Tag zu Ihren Lasten geht.
  • Von diesem Beitrag sind befreit:
    a. Kinder bis 18 Jahre
    b. junge Erwachsene in Ausbildung (19 bis 25 Jahre) Wenn dies zutrifft, bitten wir Sie, uns vor Ihrem Spitalaufenthalt eine Studien- oder Ausbildungsbestätigung zukommen zu lassen.
    c. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Geburt und bis 8 Wochen nach der Geburt hospitalisiert werden

Empfehlungen

  • Bewahren Sie den Einzahlungsschein auf, um die Rechnung des Leistungserbringers bezahlen zu können.
  • >Weisen Sie Ihre Versichertenkarte bei jedem Leistungserbringer und jedem Einkauf in der Apotheke vor. Die Leistungserbringer und Apotheker können so korrekt Rechnung stellen.
  • i>Schicken Sie uns nicht den Beleg der Kartenzahlung, sondern die Quittung der Apotheke. Mit dem Strichcode auf der Quittung können wir die Rechnung elektronisch bearbeiten.
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111