Neue ambulante Tarifsysteme

Wichtige Änderungen bei ambulanten medizinischen Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich in der Schweiz die Abrechnungsweise für ambulante medizinische Leistungen. Zwei neue Tarifmodelle sowie ein neues, übersichtlicheres und standardisiertes Rechnungsformat werden eingeführt.

Zwei neue Tarifmodelle

TARDOC

TARDOC ersetzt das seit 20 Jahren bestehende Tarifsystem TARMED.
Es handelt sich um einen leistungsbezogenen Tarif, d. h. jede medizinische Leistung entspricht einer bestimmten Anzahl von Taxpunkten, die insbesondere auf der Dauer der Behandlung und der Komplexität der Leistung basieren.

Ambulante Pauschalen

Neben TARDOC wird ein zweites Modell eingeführt: Ambulante Pauschalen.
Sie erfassen sämtliche Leistungen, die ein Patient innerhalb eines ambulanten Behandlungstages erhält (Konsultation, Pflege, Material, Medikamente etc.), in einem Pauschalbetrag. Dieses System vereinfacht die Abrechnung und berücksichtigt die Realität bestimmter Behandlungen genauer.

Bon à savoir

Gut zu wissen

Mit den neuen Tarifen soll die Abrechnung präziser, einheitlicher und an die moderne Medizin angepasst werden, indem die Leistungen regelmässiger aktualisiert werden.

Was ändert sich durch die neuen ambulanten Tarifstrukturen?

Das System ist moderner und gerechter

Es entspricht der Realität der aktuellen medizinischen Praxis, im Gegensatz zu TARMED, das 2004 eingeführt wurde.

 

Regelmässige Aktualisierung

Die Tarife können leichter angepasst werden, um neue medizinische Leistungen und veränderte Praktiken zu berücksichtigen.

 

Klare Unterscheidung zu den Ambulanten Pauschalen

TARDOC umfasst Einzelleistungen, während Ambulante Pauschalen mehrere Leistungen umfassen, die innerhalb eines Behandlungstages erbracht werden.
 

Ein neues Rechnungsformat

Ab 2026 werden alle medizinischen Rechnungen in einem landesweit standardisierten Format ausgestellt. Dieses Format enthält nun eine Seite mit QR-Codes, die für die administrative Bearbeitung der Rechnungen unerlässlich sind.

  • System Tiers garant (Sie erhalten die Rechnung)
    Sie müssen alle Seiten der Rechnung an Ihren Versicherer weiterleiten, auch die Seite mit den QR-Codes. Ohne diese Seite kann die Rechnung nicht ordnungsgemäss bearbeitet werden.
  • System Tiers payant (die Rechnung geht direkt an den Versicherer)
    Sie erhalten eine Kopie zur Kenntnisnahme. Die Kopie ist für Ihre Unterlagen gedacht und muss dem Versicherer nicht eingereicht werden.

Ein neues Rechnungsformat

Auch wenn die Rechnung direkt an Ihren Versicherer geht, lohnt es sich, sie zu überprüfen.
Sie sind die einzige Person, die bestätigen kann, dass die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

Folgende Punkte sollten Sie überprüfen:

1 Datum der Behandlung
Entsprechen die Daten Ihren Terminen? 2 Dauer der Behandlung
Entspricht die angegebene Zeit Ihrer Konsultation? 3 Material und Medikamente
Ist die Menge oder Grösse der in Rechnung gestellten Verpackungen korrekt? 4 Erbrachte Leistungen
Hat Ihr Arzt die aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht? Ambulante Pauschalen
Wird eine Leistung als Pauschale abgerechnet, dürfen für denselben Tag keine weiteren Behandlungen, Medikamente oder Materialien separat in Rechnung gestellt werden.

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Mehr Infos

Häufige Fragen

Nein, Leistungen und Erstattungen bleiben entsprechend Ihrer Versicherung unverändert. Die Änderung betrifft vor allem das Verfahren, nach dem Ärzte und Versicherer den Wert einer Konsultation oder einer medizinischen Leistung berechnen.

Das Ziel ist nicht, die Kosten zu erhöhen, sondern die Tarife gerechter und repräsentativer für die erbrachte Leistung zu gestalten. Die Behörden verfolgen aufmerksam die Auswirkungen auf die Gesundheitskosten.

Der Taxpunktwert wird auf kantonaler Ebene in Absprache mit den Partnern des Gesundheitswesens (Versicherer und Ärzteverbände) festgelegt. Der Taxpunktwert kann daher von Kanton zu Kanton variieren.

TARDOC sieht die Abrechnung nach Einzelleistungen vor (jede Leistung wird einzeln abgerechnet), während Ambulante Pauschalen mehrere, am selben Behandlungstag erbrachte Leistungen, als Pauschalbetrag erfassen.

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