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Häufige Fragen

Sehen Sie sich unsere detaillierte Rechnung mit Erklärungen auf unserer Webseite unter der Rubrik Ihre Leistungsabrechnung verstehen an.

Bei einem Spitalaufenthalt bezahlt der Versicherte zusätzlich zur Jahresfranchise und dem Selbstbehalt (Beteiligung des Versicherten an 10% der Kosten nachdem die Franchise vollständig bezahlt wurde) einen Beirag an die Spitalkosten, der Fr. 15.– pro Tag beträgt. Dieser Betrag wird vom Bundesrat festgelegt. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (19 bis 25 Jahre) müssen den Beitrag nicht bezahlen. Bei Spitalaufenthalten infolge Mutterschaft wird der Spitalkostenbeitrag ebenfalls nicht erhoben. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik Ihre Leistungsabrechnung verstehen.

Korrigierte Prämienrechnungen erhalten Sie in zwei möglichen Fällen:
• Ihr Vertrag wurde geändert (Aus- oder Einschluss des Unfallrisikos, Wohnortswechsel mit Änderung der Tarifzone, Änderung oder Kündigung einer oder mehrerer Versicherungsprodukte). 
• Ihre Prämienverbilligung wurde hinzugefügt, geändert oder gelöscht.
Bei korrigierten Rechnungen wird systematisch die Nummer und das Datum der annullierten Rechnung angegeben.

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