Meinen Vorsorgeausweis verstehen

Erklärungen Schritt für Schritt

Der Vorsorgeausweis enthält wichtige Informationen zu Ihrer beruflichen Vorsorge: Schlüsselkennzahlen, Umwandlungssätze, angesparte Beträge und Leistungen bei Invalidität, Tod und Pensionierung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese Inhalte richtig verstehen. Wir erklären Ihnen hier Ihren Vorsorgeausweis im Detail, damit Sie die Informationen prüfen und Ihre Vorsorge planen können.

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Legende

  1. Stand der Vorsorge
    Das Dokument gibt einen Überblick über die Leistungen, die am aufgeführten Datum bekannt waren..
  2. Erreichen des Rücktrittsalters
    Das Datum, an dem Sie das reguläre Rücktrittsalter erreichen:
    64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer.
  3. Gemeldeter und versicherter Lohn
    Gemeldeter Lohn = jährlicher AHV-Lohn
    Versicherter Lohn = Gemeldeter Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs
    Der versicherte Lohn ist die Grundlage für alle weiteren Berechnungen.
  4. Bei Invalidität ausgezahlte Leistungen
    Ausgezahlte Renten (nach Ablauf der Wartefrist) aufgrund einer von der IV anerkannten Invalidität.
    Die Renten werden je nach Invaliditätsgrad, der von der IV anerkannt ist, ausgezahlt.
    Zusätzlich wird für jedes Kind, dessen Eltern im Sinn der IV als invalid anerkannt sind, eine Rente ausbezahlt. Sie wird für jedes Kind unter 18 Jahren entrichtet (bzw. unter 25 Jahren, wenn es sich in Ausbildung befindet).
    Die Befreiung von der Beitragspflicht bedeutet, dass bei einer vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Wartefrist weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Beiträge bezahlen müssen.
    Die Stiftung übernimmt die Beiträge für Altersgutschriften auf Basis des letzten versicherten Jahreslohns.
  5. Bei Tod ausgezahlte Leistungen
    Darunter fallen die Renten, die dem Ehepartner, dem registrierten Partner oder dem Konkubinatspartner ausgezahlt werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
    Auszahlung einer zusätzlichen Rente für jedes Kind, dessen Elternteil verstorben ist. Sie wird für jedes Kind unter 18 Jahren entrichtet (bzw. unter 25 Jahren, wenn es sich in Ausbildung befindet).
    Wenn ein Versicherter mit Anspruch auf eine Altersrente stirbt, hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Leibrente. Diese entspricht 60% der Altersrente des Verstorbenen.
  6. Bei Pensionierung ausgezahlte Leistungen
    Das voraussichtliche Altersguthaben basiert auf den Daten zum Stichdatum, zuzüglich Altersgutschriften und Zinsen, die zu den angegebenen Zinssätzen des laufenden Jahres und künftiger Jahre entrichtet werden.
    Die jährliche Altersrente wird bestimmt, indem das zum Zeitpunkt der Pensionierung verfügbare Altersguthaben mit den Umwandlungssätzen multipliziert wird.
    Der Antrag auf Auszahlung des Altersguthabens muss spätestens 3 Monate vor der Pensionierung gestellt werden.
  7. Projektionen
    Der Versicherte kann sich frühzeitig pensionieren lassen, jedoch frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rücktrittsalter.
  8. Sparguthaben und Zinssatz
    Am 1.1.XXXX angespartes Guthaben.
    Das auf den 31.12.XXXX projizierte Sparguthaben berücksichtigt den Kontostand am 1. Januar XXXX, die Spargutschriften des laufenden Jahres und die Zinsen.
    Die diversen Bewegungen des Jahres (Mittelzuflüsse und -abflüsse) sind ebenfalls angegeben.
    Der Zinssatz wird jährlich vom Stiftungsrat festgelegt.
  9. Verfügbarer Betrag für die Wohneigentumsförderung (WEF)
    Wohneigentumsförderung
    Bis 3 Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen kann der Versicherte einen Betrag von mindestens Fr. 20’000.– beziehen, um Wohneigentum zu finanzieren, das als Hauptwohnsitz dient.
  10. Einkauf
    Der Versicherte kann sein Altersguthaben erhöhen, indem er eine oder mehrere freiwillige Überweisungen tätigt. Damit werden auch die Altersleistungen erhöht.
    Der Einkauf von Versicherungsjahren ist bis zum Tag vor der Pensionierung jederzeit möglich.
    Während einer Frist von 3 Jahren kann ein Einkauf nicht in Kapitalform entrichtet werden.
  11. Monatliche Beiträge
    Die monatlichen Beiträge werden auf dem versicherten Lohn erhoben.
  12. Jährliche Beiträge
    Die jährlichen Beiträge werden auf dem versicherten Lohn erhoben und setzen sich aus dem Sparbeitrag, den Risikobeiträgen, den Kosten, der Teuerung und dem Sicherheitsfonds zusammen.
    Am Ende jedes Kalenderjahres werden die gesamten Sparbeiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) dem Vorsorgekonto des Versicherten gutgeschrieben.
  13. Verwaltungskommission
    In dieser Rubrik werden die Personen angegeben, die Ihr Unternehmen bei der Vorsorgeeinrichtung vertreten.
    Die Kommission besteht immer aus der gleichen Anzahl Vertreter/innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
    Die Vertreter der Arbeitnehmer sind immer Teil des aktiven Personals des Unternehmens.

Häufige Fragen

Eine Erhöhung/Senkung Ihres Lohns während des Jahres wirkt sich unmittelbar auf die Beiträge aus bzw. rückwirkend, wenn die Änderung erst nachträglich gemeldet wird. Eine Erhöhung/Senkung der Beiträge per 1. Januar kann auch dann eintreten, wenn sich Ihr Lohn nicht geändert hat. 

Diese Änderung kann folgende Gründe haben:

  • Der Zinssatz auf dem Sparguthaben hat am 1. Januar aufgrund Ihrer Altersklasse geändert.
  • Es gab eine Anpassung am Vorsorgeplan, der zwischen der Vorsorgestiftung und Ihrem Arbeitgeber besteht.
  • Die Vorsorgestiftung hat die Tarifpolitik bezüglich der Risiken Invalidität und Tod angepasst.

Dann sind Sie wahrscheinlich jünger als 25 Jahre. Bisher waren Sie nur gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ihre Beiträge für die Altersvorsorge müssen Sie ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag bezahlen.

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