Sind Sie bereits Ihr eigener Chef oder möchten es bald werden? Herzlichen Glückwunsch zu diesem mutigen Schritt!
Versicherungen für Selbstständigerwerbende
Welche Versicherungen brauchen Selbstständigerwerbende?
SafetyPro: Die Unfallversicherung
Als selbstständig erwerbende Person sind Sie dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) unterstellt und müssen sich auf privater Basis gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern.
SafetyPro ist eine komplette Unfallversicherungslösung für Selbstständigerwerbende. Sie ergänzt die Unfalldeckung, die in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten ist.
Entdecken Sie SafetyPro und ihre umfassenden Leistungen bei Unfall.
Challenge: Der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit, bei Invalidität und im Alter
Da Sie nicht dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) unterstellt sind, müssen Sie sich selbst um die Absicherung folgender Risiken kümmern:
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall
- Invalidität
- Tod
- Alter
Mit Challenge schliessen Sie die Versicherungslücken, die bei einem selbstständigen Erwerb entstehen. Es stehen folgende Versicherungsdeckungen zur Auswahl:
- eine Taggeldversicherung für Krankheit und Unfall
- eine Lebensversicherung zur Absicherung der Risiken Tod und/oder Invalidität
- ein zusätzliches Sparkapital im Hinblick auf die Pensionierung
Entdecken Sie Challenge mit drei Leistungsstufen.
Häufige Fragen
Ihre Situation ändert sich nicht, aber Sie müssen:
- Ihre Arbeitsunfähigkeit direkt Ihrem Taggeldversicherer melden (statt Ihrem Arbeitgeber)
- den Versicherer über jede Änderung Ihrer persönlichen Situation informieren (Arbeitslosigkeit, neuer Arbeitgeber, Invalidität, Wohnortswechsel, Änderung des Einkommens usw.)
Informieren Sie uns sofort über Ihren Austritt aus dem Unternehmen (innerhalb von 90 Tagen nach dem Ausscheiden aus dem Versichertenkreis) und teilen Sie uns mit, dass Sie ein Angebot zum freien Übertritt in die Einzelversicherung wünschen. Wenn Sie das Angebot annehmen, bleiben Sie zu den gleichen Bedingungen versichert, die während der Anstellung galten. Diese Versicherungsdeckung geht jedoch vollständig zu Ihren Lasten und Sie müssen eine Prämie bezahlen.
Die Versicherten können die Auszahlung ihrer Austrittsleistung verlangen, wenn sie sich selbstständig machen und somit nicht mehr obligatorisch nach BVG versichert sind (Artikel 5b FZG).
Sie müssen hierzu:
- der Vorsorgeeinrichtung Belege über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zustellen (Miete von Räumlichkeiten, Materialeinkauf, AHV-Bestätigung, Eintrag im Handelsregister etc.)
- den Antrag im ersten Jahr der selbstständigen Haupttätigkeit stellen
Je nach Zivilstand müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Ledige: aktueller Zivilstandsnachweis
- Geschiedene: aktueller Zivilstandsnachweis und Kopie des Scheidungsurteils
- Verheiratete: beglaubigte Unterschrift des Ehepartners (Gemeinde, Notar, Schalter der Groupe Mutuel)
Teilen