Das macht eine gute Krankentaggeldversicherung aus

24. September 2026 | Kommentar(e) |

Jonas Bühler

Unternehmen, die sich nach einer passenden Krankentaggeldversicherung (KTG) umschauen, tun gut daran, nebst dem Preis auch eine Reihe von Qualitätskriterien unter die Lupe zu nehmen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen drei Fragen: Sind die Zuständigkeiten klar geregelt? Wird den Besonderheiten in der Fallbearbeitung Rechnung getragen? Und orientiert sich der Versicherer an den Strukturen und Bedürfnissen seiner Kunden?

Fallen Mitarbeitende aufgrund einer Erkrankung aus, sind Unternehmen zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Um dieser Pflicht nachzukommen, verfügen sie in der Regel über eine Taggeldversicherung, die einen grossen Teil der administrativen Arbeiten erledigt und nach einer vertraglich festgelegten Wartefrist die Auszahlungen vornimmt. Das hört sich zunächst nach einer Pflichtübung ohne Gestaltungsspielraum an. Und doch lohnt es sich gerade für KMU, die Angebote der Versicherer zu vergleichen, denn es gibt durchaus Unterschiede, die bei einem so zentralen Instrument wie der Krankentaggeldversicherung ins Gewicht fallen können.

Natürlich sucht man beim Vergleichen der Angebote zuerst einmal das Preisschild – das ist auf dem Gebiet der Sozialversicherungen nicht anders als im Kleidergeschäft. Dabei geht schnell vergessen, dass eine Krankentaggeldversicherung mehr ist als eine rein geschäftsbezogene Vereinbarung. Im Kern geht es um die Begleitung von Menschen, und folglich ist es die Qualität dieser Begleitung, die darüber entscheidet, ob die einzelnen Fälle für die betroffenen Mitarbeitenden und deren Arbeitgeber erfolgreich verlaufen. Eine Reihe von Aspekten sollten daher in die Beurteilung einfliessen:

1. Eine zentrale Drehscheibe

Für HR-Verantwortliche ist es von Vorteil, mit einer einzigen, ausgewiesenen Fachperson auf Seite des Versicherers in Verbindung zu stehen, welche sich der einzelnen Krankmeldungen annimmt. Die Schadensachbearbeiterin bzw. der Schadensachbearbeiter ist weit mehr als eine administrative Kraft, welche die Arztzeugnisse prüft und Zahlungen auslöst. Vielmehr agiert sie bzw. er als zentrale Drehscheibe zwischen den involvierten Akteuren. Die wichtigste Aufgabe dieser Fachperson besteht darin, die einzelnen Fälle richtig einzuordnen und im richtigen Zeitpunkt die richtigen Fragen zu stellen. Daraus ergibt sich, dass diese wichtige Ansprechperson ihre Kenntnisse über das jeweilige Unternehmen mit einem soliden medizinischen Grundverständnis, versicherungstechnischem Know-how sowie reichlich Erfahrung und Fingerspitzengefühl verbinden sollte.

2. Keine Bearbeitung nach «Schema F»

Viele der Fragen rund um die Krankschreibung von Mitarbeitenden können naturgemäss nicht pauschal beantwortet werden, denn jede Situation ist einzigartig. So lässt sich eine Arbeitsunfähigkeit oftmals nicht auf Basis einer einzigen Diagnose einschätzen. Genauso wenig kann die Option einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit ohne Kenntnis des Pflichtenhefts der versicherten Person beurteilt werden. Was für die Fallbearbeitung zutrifft, hat auch mit Blick auf die Grundzüge der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Versicherer seine Gültigkeit: Ein guter Versicherer zeichnet sich dadurch aus, dass er seine Prozesse an die Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens anpasst, um eine massgeschneiderte, effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten.

3. Bedarfsgerechte Kommunikation

Wie eine effiziente Zusammenarbeit ausgestaltet sein muss, unterscheidet sich von Kunde zu Kunde mitunter stark. Ein wesentliches Element bildet eine einfache Schnittstelle, auf der administrative Aufgaben effizient vollzogen werden können. Abgesehen davon ist eine bedarfsgerechte, d.h. den Bedürfnissen und Strukturen des Kunden entsprechende Kommunikation besonders wichtig. Während ein Unternehmen mit grosser HR-Abteilung zeitnah über den Stand der Fallbearbeitung ins Bild gesetzt werden möchte und folglich einen kontinuierlichen Informationsfluss bevorzugt, ist eine punktuelle Orientierung beim Erreichen gewisser Etappenziele womöglich eher im Sinne eines KMU. Was indes alle eint, ist die Erwartung, möglichst frühzeitig einschätzen zu können, ob und wann Mitarbeitende zurückkehren können und welche Anpassungen am Arbeitsplatz womöglich erforderlich sind – um Letzteres zu beurteilen, bedarf es der Expertise einer Case Managerin bzw. eines Case Managers.

Der integrative Ansatz der Groupe Mutuel

Die Groupe Mutuel verfügt nicht nur über Mitarbeitende in der Schadenfallbearbeitung, welche die oben aufgelisteten Kriterien verkörpern. Mit dem Kundenportal Unternehmen bietet sie ebenso eine einfach zu handhabende Schnittstelle für die Abwicklung administrativer Arbeitsschritte. Und nicht zuletzt vereint die Groupe Mutuel in ihren Reihen ein solides, multidisziplinäres Erfahrungswissen, das Unternehmenskunden jeder Grösse erlaubt, die Weichen in Richtung eines effektiven Absenzen- sowie eines nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu stellen.

  • Stellen Sie die Weichen für ein effektives Absenzenmanagement mit unserem Angebot HumanCare.
  • Stellen Sie die Weichen für ein nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement mit unserem Angebot Corporate Care.

Fallen Mitarbeitende aufgrund einer Erkrankung aus, haben Unternehmen jeder Grössenordnung dieselbe Erwartung: möglichst frühzeitig einschätzen zu können, ob und wann sie zurückkehren können.

Was das Gesetz sagt

In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht für Unternehmen, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, sehr wohl aber gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung gemäss Art. 324a OR. Besteht ein Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten, muss der Arbeitgeber ab Tag 1 und über einen gewissen Zeitraum (hier kommen die Berner, die Basler oder die Zürcher Skala zur Anwendung) einhundert Prozent des Lohnes berappen. Besteht hingegen eine Krankentaggeldversicherung, so beläuft sich die Auszahlung auf 80 Prozent des versicherten Lohns, welche nach einer Wartefrist und für maximal 730 Tage innerhalb eines Zeitraums von 900 Tagen entrichtet werden. Auf diese Auszahlungen müssen keine Abzüge für AHV/IV/EO-Prämien geleistet werden.

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Abteilungsleiter KTG & UVG

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