Militär- oder Zivildienst

Was bezüglich Versicherungen zu tun ist

Im Militär oder als Zivildienstleistende/-r sind Sie über die Militärversicherung gedeckt.

Ob Rekrutenschule, Zivildienst, im Durchdiener oder beim Abverdienen, Sie sind automatisch über die Militärversicherung des Bundes versichert. Dadurch zahlen Sie keine Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Sie können Ihre Grundversicherung mit einem Marschbefehl oder der Bestätigung für einen Einsatz im Zivildienst sistieren, wenn der Einsatz mindestens 61 aufeinanderfolgende Tage dauert. Für kürzere Dienstzeiten, beispielsweise Wiederholungskurse, erfolgt keine Sistierung.

Sistierung der Grundversicherung

Sie leisten bald 60 aufeinanderfolgende Tage im Militär oder im Zivildienst? Oder befinden Sie sich gerade am Ende der Dienstzeit?

Dann füllen Sie das Formular aus, damit wir Ihre Grundversicherung für diese Zeitspanne sistieren oder reaktivieren können.

Zum Formular

Einige Bedingungen

  1. Bei Militär- und Zivildienst gilt, dass die Grundversicherung bei einem Einsatz, der mindestens 61 aufeinanderfolgende Tage dauert, unterbrochen werden kann (Artikel 3 Absatz 4 des Krankenversicherungsgesetzes KVG).
  2. Während dieser Zeit deckt die Grundversicherung keine medizinischen Kosten nach KVG.
  3. Falls sich die Dauer des Einsatzes ändert, muss dies unbedingt gemeldet werden, damit Ihr Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.
  4. Wenn Sie Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben, bleiben diese während der gesamten Dauer Ihres Dienstes in Kraft und die entsprechenden Prämien werden Ihnen weiterhin in Rechnung gestellt.

Haben Sie Fragen? Füllen Sie unser Formular aus. Für zusätzliche Auskünfte sind wir gerne für Sie da.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Dienstzeit und grüssen Sie freundlich.

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