PrimaFlex

Das alternative Grundversicherungsmodell, das sich Ihren Bedürfnissen anpasst

Apotheke, Telemedizin oder Hausarzt/-ärztin – Sie entscheiden! Entdecken Sie die einzige Grundversicherung der Schweiz, die aktiv die Prävention fördert und Ihre Entscheidungen belohnt, indem sie Ihnen einen vorteilhaften Prämienrabatt bietet und für bestimmte Leistungen keine Franchise verrechnet.

Ihre Vorteile

  • Flexible Wahl der ersten Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen (Apotheke, Telemedizin oder Hausarzt).
  • Verschiedene Leistungen ohne Franchise (z. B. generische Medikamente, Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs).
  • Bis zu 24% Ersparnis bei Ihren Prämien!

Exklusive Leistungen

Brustkrebsfrüherkennung

Mit PrimaFlex können Sie Früherkennungsuntersuchungen ohne Franchise in Anspruch nehmen. 

  • Wenden Sie sich dazu im ersten Schritt an unseren Partner für Telemedizin: Einfach anrufen unter 0800 852 852.
  • Im Beratungsgespräch werden Sie Empfehlungen erhalten, welche Untersuchung(en) Sie bei Bedarf durchführen lassen sollten, und zwar unabhängig von Ihrem Alter oder Ihrem Wohnkanton.
  • Sie können dann frei entscheiden, ob Sie die empfohlenen Untersuchungen durchführen lassen möchten.

Leistungen unserer Partnerapotheken

In unseren Partnerapotheken können Sie von kostenfreien Untersuchungen profitieren, sofern der Apotheker dies für ratsam hält.

  • Ausführliches Gespräch und ausgewählte diagnostische Untersuchungen (z. B. einen Ohrentest).
  • Diabetes-Test, um Ihr persönliches Risiko festzustellen.
  • Herz-Kreislauf-Test, um Ihr Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu bewerten.

So funktioniert das Modell PrimaFlex

Gedeckte Leistungen nach dem KVG

  • In der Schweiz: Die Kosten für einen Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines in der ganzen Schweiz gelisteten Spitals werden bis zur Höhe des Tarifs im Wohnkanton der versicherten Person übernommen.
  • Im Ausland: Bei einem Notfall in der EU/EFTA/im Vereinigten Königreich bei Vorliegen der Versichertenkarte: Die Kosten für den Spitalaufenthalt werden bis zu dem Betrag übernommen, den das besuchte Land für seine Einwohner bezahlt hätte. Ausserhalb der EU/EFTA/des Vereinigten Königreichs werden die Kosten für einen Spitalaufenthalt bis zu 90 Prozent dessen übernommen, was die Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz gekostet hätte.

Es werden die Kosten für ärztlich verschriebene Medikamente übernommen, die in der Arzneimittelliste mit Tarifen (ALT) und der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.

Komplementärmedizinische Behandlungen, die von einem anerkannten Arzt ausgeübt werden (Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin), werden übernommen.

Ärztlich verordnete Badekuren in der Schweiz werden mit CHF 10/Tag für  maximal 21 Tage pro Kalenderjahr vergütet.

Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für Gläser bzw. Linsen bis zur Höhe von zu CHF 180/Kalenderjahr erstattet. Bei Erwachsenen werden nur bei bestimmten Erkrankungen zwischen CHF 180 und CHF 630 pro Auge übernommen (gemäss Liste der Mittel und Gegenstände MiGeL).

Äussere und abnehmbare Geräte (z. B. Krücken, Perücken, Hörgeräte etc.) werden gemäss der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) übernommen.

Normale Schwangerschaft: 7 Kontrolluntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft; die Entbindung zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus sowie eine Kontrolle nach der Geburt werden übernommen.

Risikoschwangerschaft (von einem Arzt festgestellt): Alle notwendigen Kontrolluntersuchungen und Ultraschalluntersuchungen werden übernommen.

Pauschale von CHF 150 für Geburtsvorbereitungskurse, die von einem Spital oder einer Hebamme durchgeführt werden.

Es werden übernommen:

  • Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (z. B. Brustkrebsvorsorge) bei bestimmten Risikogruppen oder durch kantonale Früherkennungsprogramme gemäss KVG.
  • Empfohlene Impfungen sowie Impfungen, die Gruppen mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen oder Expositionen gegenüber bestimmten Krankheiten verabreicht werden.
  • Ernährungsberatung und -kurse gemäss den Sonderfällen laut KVG.
  • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen: eine Untersuchung/Kalenderjahr in den ersten zwei Jahren, danach eine Untersuchung alle 3 Jahre.

Bei Erkrankungen des Kausystems sowie bei Zahnunfällen, die jeweils von einem Zahnarzt behandelt werden, werden die Kosten übernommen.

Kosten für den Transport werden zu 50 Prozent übernommen bis zu max. CHF 500/Kalenderjahr.
Bergungskosten werden zu 50 Prozent übernommen bis zu max. CHF 5 000/Kalenderjahr (nur in der Schweiz).

Leistungen, die auf ärztliche Anordnung von anerkannten Psychologen/Psychotherapeuten erbracht werden, werden übernommen.

Ambulante Behandlungen nach KVG (z. B. Arztbesuch) werden übernommen:

  • In der Schweiz: zu 100 Prozent
  • Im Ausland: Bei einem Notfall in der EU/EFTA/dem Vereinigten Königreich und bei Vorlage der Versichertenkarte werden die Kosten bis zu der Höhe übernommen, die das Land, in dem sich die Person befindet, für seine Einwohner gezahlt hätte. Ausserhalb der EU/EFTA/des Vereinigten Königreichs werden die Kosten bis zum Doppelten dessen übernommen, was die Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz gekostet hätte.

Sich beraten lassen

Haben Sie Fragen zur PrimaFlex? Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.

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Häufige Fragen

Bei diesem Modell handelt es sich um eine Alternative zum Standardmodell der Grundversicherung. Sie verfügen über dieselben Leistungen wie beim Standardmodell der Grundversicherung, bezahlen aber eine geringere Prämie. Im Gegenzug wählen Sie bei einem Gesundheitsproblem die vorgängigen Schritte, die Sie je nach Situation als am besten geeignet erachten:

  • Beratung durch unseren Telemedizin-Partner unter 0800 852 852
  • Beratung in einer unserer Partnerapotheken
  • Bei Bedarf direkt Ihren Hausarzt aufsuchen, sofern Sie uns zuvor seine Kontaktdaten mitgeteilt haben

Wenn Sie sich für eine telemedizinische Beratung oder eine Beratung in der Apotheke entscheiden, steht es Ihnen nach dem Beratungsgespräch nun frei, innerhalb des von unserem Telemedizin-Partner oder unserer Partnerapotheke festgelegten Zeitfensters die Behandlungsschritte zu unternehmen, die Sie als geeignet erachten.

Und wenn Sie sich dafür entscheiden, direkt Ihren Hausarzt zu konsultieren und dieser Sie an einen Spezialisten überweist, bitten Sie ihn, eine kurze Bestätigung auszustellen, auch "Überweisungsbestätigung" genannt (ein unterschriebenes Formular mit Angabe des Fachgebiets des empfohlenen Spezialisten und der Gültigkeitsdauer der Bestätigung). Sie können uns die Bestätigung dann per Post oder über Ihr Kundenportal zusenden (Sie können auch Ihren Arzt fragen, ob er sie direkt an uns weiterleiten könnte).

Ja, in bestimmten Fällen müssen Sie nicht vorab eine der oben genannten Anlaufstellen konsultieren (z. B. bei Notfällen oder bei Behandlungen bei einem Gynäkologen, Ophthalmologen etc.).

Vollständige Auflistungen finden Sie in Ihren besonderen Versicherungsbedingungen.

Nein, Sie können Ihre rezeptpflichtigen Medikamente weiterhin in der Apotheke Ihrer Wahl kaufen (auch wenn diese nicht Partner des Modells PrimaFlex ist).

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Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111