Stellen Sie Ihre Frage online
Mit unserem Online-Formular können Sie uns alle Ihre Fragen zur Prämienverbilligung mit nur einem Klick stellen.
KontaktJe nach Einkommen und Wohnkanton haben Sie Anrecht auf eine Reduktion der Krankenversicherungsprämie in Form von Prämienverbilligungen. Wie erhalte ich die Prämienverbilligung? Wo reiche ich die Anfrage ein? Stellen Sie uns Ihre Fragen direkt und wir beantworten sie so schnell wie möglich.
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Kontakt
+41848 803 111
Montags bis freitags 8:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30 Uhr (8 Rp./Min.)
Auf der Webseite des Bundes finden Sie die neusten Informationen zu den Krankenversicherungsprämien und der Prämienverbilligung.
ZugangDie Prämienverbilligung wird aus rechtlichen Gründen nicht auf dem Versicherungsausweis aufgeführt, sondern lediglich auf den Prämienrechnungen.
Dafür gibt es zwei mögliche Gründe:
Ihr bisheriger Versicherer muss den Wechsel der zuständigen kantonalen Stelle melden. Der Kanton leitet dann den Entscheid zur Prämienverbilligung an Ihren neuen Versicherer weiter. Sie als versicherte Person müssen nichts unternehmen.
Es empfiehlt sich jedoch, die zuständige Stelle zu kontaktieren, sollte der Entscheid beim neuen Versicherer verspätet eintreffen (d. h. mehr als zwei Monate nach Beginn des neuen Vertrags).
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