Produkte, die für einen Übertritt infrage kommen
Verfügen Sie über eine oder mehrere der unten aufgelisteten Krankenzusatzversicherungen? Diese Produkte werden nicht mehr angeboten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung, eine andere, möglichst vergleichbare Versicherungsdeckung abzuschliessen (Art. 156 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO). Wenn Sie dieses Übertrittsangebot noch nicht genutzt haben und Ihre aktuelle Versicherung beibehalten haben, können Sie Ihr Übertrittsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen.
Für weitere Informationen zu diesem Angebot zum Wechsel Ihrer Versicherungsdeckung sind unsere Beraterinnen und Berater unter der Nummer +41 848 803 111 gerne für Sie da.
Nachstehend finden Sie die Versicherungsbedingungen und Vergleichstabellen mit den wichtigsten Unterschieden im Leistungskatalog Ihrer aktuellen Versicherungsdeckung und dem vergleichbaren Produkt, das im Rahmen des freien Übertritts angeboten wird.