Vorschlag für den Übertritt
in ein ähnliches Versicherungsprodukt

Krankenzusatzversicherung

Produkte, die für einen Übertritt infrage kommen

Verfügen Sie über eine oder mehrere der unten aufgelisteten Krankenzusatzversicherungen? Diese Produkte werden nicht mehr angeboten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung, eine andere, möglichst vergleichbare Versicherungsdeckung abzuschliessen (Art. 156 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO). Wenn Sie dieses Übertrittsangebot noch nicht genutzt haben und Ihre aktuelle Versicherung beibehalten haben, können Sie Ihr Übertrittsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen.

Für weitere Informationen zu diesem Angebot zum Wechsel Ihrer Versicherungsdeckung sind unsere Beraterinnen und Berater unter der Nummer +41 848 803 111 gerne für Sie da.

Nachstehend finden Sie die Versicherungsbedingungen und Vergleichstabellen mit den wichtigsten Unterschieden im Leistungskatalog Ihrer aktuellen Versicherungsdeckung und dem vergleichbaren Produkt, das im Rahmen des freien Übertritts angeboten wird.

Spital-Zusatzversicherungsprodukte
Heilungskosten-Zusatz-Versicherungsprodukte
Taggeld-versicherungsprodukte

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen unserer Versicherten. 

  1. Was bedeutet ein geschlossener Bestand?
    Ein geschlossener Bestand ist ein Versicherungsprodukt, das nicht mehr zum Verkauf angeboten wird; es sind also keine Neuabschlüsse für diese Versicherung mehr möglich.

    Damit soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz den sich ändernden Bedürfnissen der Versicherten entspricht. Bleibt der Zuwachs an Neukunden für eine Krankenzusatzversicherung über einen bestimmten Zeitraum hinweg gering, muss der Versicherer nach Möglichkeit den Versicherungsnehmern eine gleichwertige Lösung anbieten.(Art. 156 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO). In solchen Fällen können die Versicherten entweder ihren bestehenden Vertrag unverändert beibehalten oder ohne Gesundheitsprüfung ein Übertrittsrecht in ein anderes Versicherungsprodukt erhalten.
     
  2. Ist die vorgeschlagene Versicherungsdeckung mit freiem Übertritt identisch mit meiner aktuellen Versicherungsdeckung?
    Die vorgeschlagene Versicherungsdeckung ist jene, die Ihrer aktuellen Deckung am ähnlichsten ist. Dabei sind Unterschiede bei den Leistungen oder der Kostenübernahme nicht ausgeschlossen.

    Ein Dokument mit den wichtigsten Unterschieden zwischen Ihrem aktuellen Produkt und dem angebotenen Produkt mit freiem Übertritt sowie die Versicherungsbedingungen sind auf unserer Webseite unter www.groupemutuel.ch/gleichwertigkeit aufgeschaltet.
     
  3. Was muss ich tun, um das Angebot zum freien Übertritt nutzen zu können?
    Wenn Sie vom freien Übertritt in ein anderes Versicherungsprodukt profitieren möchten, können Sie das Antwortformular ausfüllen, das Sie bei der Schliessung Ihrer Versicherung zusammen mit dem Informationsschreiben erhalten haben, oder Sie wenden sich an unseren Kundenservice unter der Nummer 0848 803 111.

    Sofern Sie sich für den freien Übertritt entschieden haben, tritt die neue Versicherungsdeckung am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf Ihren Antrag folgt.
     
  4. Ich möchte meine aktuelle Versicherungsdeckung beibehalten. Kann ich das Angebot in Zukunft auch noch wahrnehmen?
    Ja, es gibt keine zeitliche Begrenzung. Ein Antrag auf freien Übertritt ist jederzeit möglich.
     
  5. Muss ich für das gleichwertige Produkt einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen?
    Nein, es gibt keine Gesundheitsprüfung. Ihr Vertrag wird automatisch zu den Versicherungsbedingungen und Tarifen des Produkts mit freiem Übertritt weitergeführt. Mögliche Vorbehalte in Ihrem aktuellen Vertrag werden in die neue Versicherungsdeckung übernommen.
     
  6. Gelten die Karenzfristen bei Leistungen für Spitalaufenthalte oder zahnärztliche Behandlungen erneut?
    Nein, wenn Sie sich für den freien Übertritt in das angebotene Produkt entscheiden, wird bei Ihrer neuen Versicherung keine neue Karenzfrist angewendet (insbesondere bei Mutterschaft und Zahnbehandlung).
     
  7. Weshalb unterscheidet sich die Prämie des angebotenen Produkts von der meines aktuellen Produkts?
    Die Prämien eines Versicherungsprodukt werden aufgrund des Leistungskatalogs und der Rentabilität des entsprechenden Versichertenbestands berechnet.
     
  8. Ich möchte meine aktuelle Versicherungsdeckung beibehalten. Was muss ich tun?
    Für die Weiterführung Ihres Versicherungsvertrags zu den aktuellen Bedingungen müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen.
     
  9. Kann ich meine aktuelle Versicherungsdeckung kündigen?
    Die Schliessung eines Versicherungsprodukts bewirkt kein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Ihr aktuelles Versicherungsprodukt behalten oder ein ähnliches wählen?

Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne, die passende Versicherung zu finden.

Unser Kundendienst ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0848 803 111 (8 Rp./Min.) für Sie da. Oder schreiben Sie uns ein E-Mail.

Antragsformular für einen Übertritt

Übertritt in ein ähnliches Versicherungsprodukt

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Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111