Vorschlag für den Übertritt
in ein ähnliches Versicherungsprodukt

Krankenzusatzversicherung

Produkte, die für einen Übertritt infrage kommen

Verfügen Sie über eine der hier aufgelisteten Zusatzversicherungen? Diese Produkte werden nicht mehr angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ab 1. Juli 2021 in ein Produkt zu wechseln, das Ihrem vorherigen so weit als möglich entspricht, dies ohne erneute Gesundheitsprüfung (Art. 156 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO). Wenn Sie den Wechsel in das vorgeschlagene Produkt nicht per 1. Juli 2021 vorgenommen und Ihr aktuelles Versicherungsprodukt beibehalten haben, können Sie das Übertrittsrecht jederzeit geltend machen.

Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Angebot.

Untenstehend finden Sie die Versicherungsbedingungen, eine Tabelle mit den hauptsächlichen Unterschieden im Leistungskatalog sowie die Tarife Ihrer aktuellen Versicherungsdeckung und des vorgeschlagenen gleichwertigen Produkts.

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen unserer Versicherten. 

  1. Ist die vorgeschlagene Versicherungsdeckung mit freiem Übertritt identisch mit meiner aktuellen Versicherungsdeckung?
    Die vorgeschlagene Versicherungsdeckung ist jene mit der grössten Übereinstimmung mit Ihrer aktuellen Versicherungsdeckung. Dabei sind Unterschiede bei den Leistungen oder der Kostenübernahme nicht ausgeschlossen. Ein Dokument mit den hauptsächlichen Unterschieden der Deckung zwischen Ihrem aktuellen Produkt und jenem mit freiem Übertritt, das Ihnen vorgeschlagen wurde, sowie die Versicherungsbedingungen können auf unserer Webseite eingesehen werden www.groupemutuel.ch/gleichwertigkeit.
     
  2. Weshalb ist die Prämie des vorgeschlagenen Produkts anders als bei meinem aktuellen Produkt?
    Die Prämien von Versicherungsprodukten unterscheiden sich je nach Leistungskatalog und Kosten, die durch die Versicherten des Produkts entstehen.
     
  3. Was muss ich tun, wenn ich Ihr Angebot annehmen möchte?
    Bei Interesse können Sie uns den entsprechenden Antworttalon datiert und unterschrieben mit dem Antwortcouvert zurückschicken. Damit Sie per 1. Juli 2021 in das neue Produkt übertreten können, müssen wir Ihr Schreiben bis zum 30. Juni 2021 erhalten.
     
  4. Muss ich für den Beitritt zum neuen Produkt einen erneuten Gesundheitsfragebogen ausfüllen?
    Nein, die Änderung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
     
  5. Werden die Karenzfristen, z. B. für Spitalaufenthalte oder Zahnbehandlungen, erneut angewendet?
    Nein, wenn Sie sich für das angebotene Produkt entscheiden, gibt es keine neuen Wartefristen (Zeitraum, während dem Versicherungsleistungen nicht gedeckt sind), insbesondere bei Mutterschaft oder Zahnpflegeleistungen.
     
  6. Kann ich dieses Recht für den freien Übertritt zu einem späteren Zeitpunkt nutzen?
    Ja, Sie können dieses Angebot jederzeit wahrnehmen. Dieses tritt am ersten Tag des Monats nach Eingang des Antworttalons in Kraft.
     
  7. Ich möchte meinen aktuellen Versicherungsschutz beibehalten. Was muss ich tun?
    Für die Weiterführung Ihres Versicherungsvertrags zu den aktuellen Bedingungen müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen.
     
  8. Kann ich aufgrund der Fusion meinen Vertrag kündigen?
    Nein, die Fusion gibt kein Anrecht auf eine ausserordentliche Kündigung. Die üblichen Fristen sind anwendbar.
     
  9. Welche Folgen hat diese Fusion für mich, wenn ich über eine obligatorische Krankenpflegeversicherung bei einer Gesellschaft der Groupe Mutuel verfüge?
    Die Fusion betrifft nur die beiden Privatversicherer MASA und GMA AG, die im Bereich der Zusatzversicherungen tätig sind. Es gibt also keine Folgen für Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung.
     
  10. Ist meine bestehende Versicherungspolice noch immer gültig?
    Ja, diese bleibt gültig und Sie erhalten im Verlauf des Monats Oktober die Police 2022, auf welcher der Name Ihres neuen Zusatzversicherers (GMA AG) erwähnt ist.
     
  11. Bleibt meine Versichertenkarte gültig?
    Ja, sie bleibt gültig.
Spital-Zusatzversicherungsprodukte
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Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne, die passende Versicherung zu finden.

Unser Kundendienst ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 808 101 für Sie da. Oder schreiben Sie uns ein E-Mail.

Antragsformular für einen Übertritt

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Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111