Produkte, die für einen Übertritt infrage kommen
Verfügen Sie über eine der hier aufgelisteten Zusatzversicherungen? Diese Produkte werden nicht mehr angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ab 1. Juli 2021 in ein Produkt zu wechseln, das Ihrem vorherigen so weit als möglich entspricht, dies ohne erneute Gesundheitsprüfung (Art. 156 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO). Wenn Sie den Wechsel in das vorgeschlagene Produkt nicht per 1. Juli 2021 vorgenommen und Ihr aktuelles Versicherungsprodukt beibehalten haben, können Sie das Übertrittsrecht jederzeit geltend machen.
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Angebot.
Untenstehend finden Sie die Versicherungsbedingungen, eine Tabelle mit den hauptsächlichen Unterschieden im Leistungskatalog sowie die Tarife Ihrer aktuellen Versicherungsdeckung und des vorgeschlagenen gleichwertigen Produkts.