
Spitalaufenthalt
Ihrer medizinischen Rechnungen
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Spitalaufenthalt
Die Grundversicherung erstattet Kosten für Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung, wenn das Spital oder die Klinik auf der Liste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Art. 41 Abs 1bis KVG).
Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).
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