Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge

21. August 2020 | Kommentar(e) |

Geneviève Aguirre-Jan

Alle Wirtschafts- und Sozialakteure der Schweiz sind sich darüber einig, dass die berufliche Vorsorge dringend einer Reform bedarf, zumal das BVG zuletzt im Jahr 2005 überarbeitet wurde. Eine solche Neufassung erfordert jedoch einen Konsens aller über die geeigneten Massnahmen, um ein rasches und wirksames Inkrafttreten eines gelungenen Gesetzes zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche zu dieser Gesetzesrevision.

Zur Notwendigkeit der BVG-Revision

Seit dem Inkrafttreten der 1. BVG-Revision im Jahr 2005 wurden die Eckpfeiler der beruflichen Vorsorge nicht mehr angepasst, da die beiden Reformvorhaben (2010 und 2017) zur Senkung des Umwandlungssatzes des Alterskapitals in eine Rente von der Bevölkerung abgelehnt wurden. Die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Anlagerenditen erfordern jedoch eine solche Korrektur, um die Zukunftsfähigkeit der beruflichen Vorsorge zu gewährleisten.

Angesichts der Schwierigkeit, die berufliche Vorsorge zu reformieren, bemühten sich die Sozialpartner um die gemeinsame Ausarbeitung eines geeigneten Vorentwurfs, um einen breiten Konsens zu erreichen und das Schweizer Volk von der Berechtigung und auch von der Notwendigkeit einer Senkung des Umwandlungssatzes (Prozentsatz, zu welchem das Alterskapital in der Pensionskasse in eine jährliche Rente umgewandelt wird) zu überzeugen.

Die Eckwerte der BVG-Revision

Im Vorentwurf des Bundesrates wird vorgeschlagen:

  • die Finanzierung der Renten zu stärken, indem der Mindestumwandlungssatz von heute 6.8% auf 6% gesenkt und gleichzeitig die Finanzierungsbasis, also der beitragspflichtige Lohn (koordinierter Lohn), erhöht wird. Dies wird durch die Halbierung des Koordinationsabzugs von 24 885 Franken auf 12 443 Franken erreicht. Somit könnte mehr Altersguthaben angespart werden, da es auf einen höheren Lohnanteil erhoben würde.
  • das Rentenniveau durch einen finanziellen Zuschlag (Rentenzuschlag) für alle zu erhalten. Dieser Rentenzuschlag wird für die Übergangsgeneration (Personen die kurz vor dem Rentenalter stehen) auf der Grundlage einer Skala oder durch den Bundesrat festgelegt. Er würde durch einen Solidaritätsbeitrag von 0,5% finanziert, der auf das AHV-pflichtige Jahreseinkommen erhoben werden soll.
  • die Leistungen für Teilzeitbeschäftigte und Personen mit geringem Einkommen zu verbessern, indem der Koordinationsabzug gesenkt wird, sodass der beitragspflichtige Lohn höher ist und diese Personen bessere Leistungen erhalten können.
  • die Einstellung von Personen mit einem Alter ab 55 Jahren zu fördern, indem der Satz der jährlichen Beiträge zur Finanzierung von Altersguthaben (Altersgutschriften) für diese Altersgruppe von heute 18% auf 14% gesenkt wird.

Die vorgeschlagenen Massnahmen werden jedoch aufgrund ihrer Auswirkungen kontrovers diskutiert, vor allem wegen der höheren finanziellen Belastungen für Arbeitgeber und Menschen mit niedrigem Einkommen. Darüber hinaus wird der Rentenzuschlag wegen des „Giesskannenprinzips“ und der Vermischung zwischen der 1. und der 2. Säule stark kritisiert. Der Vorentwurf wurde unter anderem vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), dem Schweizerischen Verband der Pensionskassen (ASIP), dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), Arbeitgeber Banken und der Swiss Retail Federation, die andere Lösungen vorgeschlagen haben, abgelehnt.

Die Position der Groupe Mutuel

Die Groupe Mutuel unterstützt die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6%, ist jedoch der Ansicht, dass bestimmte der vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen – vor allem der Rentenzuschlag – Anlass zur Kritik geben. Denn diese sind teuer und stehen sogar im Widerspruch zum Geist der zweiten Säule. Es steht jedoch ausser Frage, dass Kompensationsmassnahmen notwendig sind, um das Niveau der Leistungen zu erhalten und die Vorsorge für Menschen mit niedrigem Einkommen oder Mehrfachbeschäftigte zu verbessern. Hierzu sprechen wir uns dafür aus, den Koordinationsabzug auf 60% des AHV-Lohns (max. 21 330 Franken) zu senken und gleichzeitig früher mit der Finanzierung des Altersguthabens zu beginnen (Absenkung des Beitragsalters von derzeit 25 auf 20 Jahre). Hinsichtlich der Beschäftigung von Personen mit einem Alter ab 55 Jahren empfehlen wir eine leichte Reduzierung der Altersgutschrift (16% anstelle von 18%).

Die berufliche Vorsorge der Groupe Mutuel

Die Groupe Mutuel Vorsorge-GMP verwaltet für mehr als 2700 Unternehmen ein Vermögen von rund 2 Milliarden Franken. Die Stiftung gewährt ihren Versicherten einen grosszügigen Zinssatz von 2% im Jahr 2019 und von bis zu 3% im Jahr 2020. Dadurch steigen die Altersguthaben der Mitarbeitenden von Unternehmen, die seit mehreren Jahren der Groupe Mutuel Vorsorge angeschlossen sind, bedeutend stärker an als nach dem gesetzlichen Minimum. Darüber hinaus bemüht sich die Groupe Mutuel intensiv um Information und Transparenz, etwa im Rahmen des Forum Prévoyance, das zusammen mit Le Temps und PME Magazine veranstaltet ist, oder auch mit den Artikeln von Marlène Rast, stellvertretende Direktorin und Leiterin der Vorsorgeeinrichtungen der Groupe Mutuel, von denen ein Beispiel weiter unten verlinkt ist.

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Generalsekretariat, Bereich Gesetzgebung

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