Die Solidarität im Altersvorsorge-System

14. Juli 2022 | Kommentar(e) |

Benoît Michellod

Emma steht am Anfang ihres Berufslebens. Sie freut sich sehr, ihren ersten Lohn zu bekommen, wundert sich aber über die zahlreichen Abzüge. Sie möchte gerne mehr über unser Sozialversicherungssystem wissen, insbesondere in Bezug auf die Altersvorsorge.

Wozu dient das Sozialversicherungssystem?

Ein Sozialversicherungssystem garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern ein Existenzminimum in Momenten der Unberechenbarkeit des Lebens wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfällen oder Alter. In der Schweiz hat sich die Garantie eines angemessenen Auskommens für ältere Menschen schon sehr früh als eine der grundlegenden Herausforderungen der sozialen Frage erwiesen. Daher wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts ein Vorsorgesystem entwickelt.

So dienen die von Emma gezahlten Beiträge dazu, bestimmte gesellschaftliche Risiken wie Unfall, Invalidität oder Alter abzudecken. Sie kann die vorgesehenen Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie von einem dieser Risiken betroffen ist.

Wissen Sie, wann die wichtigsten Gesetze zur Altersvorsorge verabschiedet wurden?

Das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wurde zuerst 1947 vom Volk angenommen und trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Das Drei-Säulen-Prinzip wurde 1972 eingeführt. Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), mit dem die zweite Säule verpflichtend umgesetzt wurde, trat 1985 in Kraft. Das Rentensystem ist also noch sehr jung und hat seinen hundertsten Geburtstag noch nicht gefeiert. Das Drei-Säulen-Prinzip ist sogar erst 50 Jahre alt!

Wissen Sie, wie das Drei-Säulen-Prinzip funktioniert?

Die Schweizer Besonderheit beruht auf der Schaffung des Drei-Säulen-Prinzips, das verschiedene Lebensbereiche sowie verschiedene Finanzierungsformen abdeckt. Die AHV bildet die 1. Säule und ermöglicht die Sicherstellung des Lebensunterhalts. Sie wird nach dem Umlageprinzip finanziert, d. h., dass die eingezogenen Beiträge die Finanzierung der ausgezahlten Leistungen ermöglichen. Das BVG, als 2. Säule ermöglicht es den Versicherten, ihren früheren Lebensstandard beizubehalten. Im Gegensatz zur 1. Säule wird die berufliche Vorsorge nach einem Kapitaldeckungssystem finanziert. In einem solchen System spart jeder für sich und zahlt Beiträge, um die eigenen Leistungen zu finanzieren. Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Sie basiert auf dem freiwilligen Sparen durch die Versicherten.

Welche Vorteile hat dieses System?

Dieses System ist robust, vor allem dank der Diversifizierung der Strukturen und der unterschiedlichen Finanzierungsarten: Umlage bei der AHV, Kapitaldeckung bei der BVG, freies oder gebundenes Sparen bei der 3. Säule. Die drei Säulen sind also nicht den gleichen Risiken ausgesetzt, was langfristig ihre Resilienz garantiert.

Was spricht gegen eine Mischung der verschiedenen Säulen?

Vor allem aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung müssen die Sozialversicherungen, die die Altersvorsorge sicherstellen sollen, reformiert werden. Seit mehreren Jahrzehnten scheitern jedoch alle Reformvorschläge vor dem Volk. Angesichts der Dringlichkeit von Anpassungen werden neue Vorschläge gemacht. Eine Idee lautet beispielsweise, einen Rentenzuschlag in der 2. Säule einzuführen, ihn aber auf ähnliche Weise zu finanzieren wie die 1. Säule. Dieser Vorschlag führt de facto zu einer Vermischung der verschiedenen Säulen, auf denen unser System beruht.

Nach dem derzeitigen Stand wird Emma zum Teil die AHV-Rente ihrer Grossmutter finanzieren. Diese Finanzierung ist gewünscht, da die 1. Säule nach dem Umlageprinzip finanziert wird. Sie zeichnet sich durch eine starke Solidarität zwischen den Generationen aus. Mit diesem Vorschlag zur Reform der 2. Säule müsste Emma auch den BVG-Rentenzuschlag ihrer Grossmutter finanzieren. Da die berufliche Vorsorge auf dem Kapitaldeckungssystem basiert, entspricht eine solche generationenübergreifende Finanzierung nicht dem anfänglich gewünschten System.


Für die Groupe Mutuel ist es wichtig, ein angemessenes Mass an Solidarität innerhalb der Bevölkerung zu garantieren. Ausserdem ermöglicht das Drei-Säulen-System die bestmögliche Deckung des Altersrisikos. So dient jede Säule unterschiedlichen Zielen und finanziert die gewährten Leistungen auf sinnvolle Art und Weise. Unter diesen Bedingungen erscheint es unangebracht, die Finanzierungsformen im Rahmen einer Säule mischen zu wollen, wie z. B. die Finanzierung eines Rentenzuschlags in der 2. Säule als Leistung der 1. Säule.

Benoît Michellod

Autor(in)

Benoît Michellod

Generalsekretariat, Bereich Gesetzgebung

Alle Posts von Benoît Michellod ansehen

gefällt mir

gefällt mir

Kommentar(e) ()

kommentieren

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111

Uns folgen

Teilen

Aimez

commentez