Mehr Qualität und weniger unnötige Leistungen dank ambulanten Pauschalen

25. Januar 2021 | Kommentar(e) |

Miriam Gurtner

Im Privatleben kennen und schätzen wir sie: die Pauschalen.  Dank ihnen wissen wir im Voraus, was die Reise, das Bauvorhaben oder das Handyabonnement kostet. Dies gibt uns finanzielle Planungssicherheit. Mit der Festlegung eines Pauschalbetrages werden klare Leistungen definiert, die eingefordert und kontrolliert werden können. Diese Vorteile sollten wir uns auch im unübersichtlichen ambulanten Gesundheitswesen vermehrt zu Nutze machen. 

Bei Bauprojekten kennen wir es gut: Um uns finanziell abzusichern und um den Leistungsumfang klar zu definieren, vereinbart man oft eine Pauschale mit der Bauunternehmung. Dies gibt ihnen von Anfang an einen klaren Rahmen und wir können im Nachhinein die mit der Pauschale vereinbarten Leistungen überprüfen. Keine bösen Überraschungen. Keine Tricksereien oder nachträgliche Kosten. Diese Sicherheit wünschten wir uns auch bei ambulanten Behandlungen.

Grosses Potenzial für ambulante Pauschalen

Im stationären Bereich werden mit der SwissDRG schon seit Jahren erfolgreich Pauschalen angewendet. In den letzten Jahren konnten nun vermehrt Pauschalen im ambulanten Bereich auf freiwilliger und tarifpartnerschaftlicher Basis erarbeitet werden. Mengenmässig spielen sie jedoch leider noch eine untergeordnete Rolle. Ambulante Pauschalen belohnen effizient erbrachte Leistungen und führen zu einer deutlichen Vereinfachung bei der Rechnungsstellung und der Rechnungskontrolle.

Je nach Fachgebiet können bis zu 80 Prozent der ambulanten Leistungen pauschaliert werden. Standardeingriffe wie eine Kataraktoperation (grauer Star) eignen sich ideal für pauschale Vergütungen. Heute werden solche Leistungen noch über einzelne Tarifpositionen im Einzelleistungstarif Tarmed abgerechnet. Das führt dazu, dass die Preisunterschiede für die gleiche Leistung teilweise enorm sind.

Schweizweit einheitliche Tarifstruktur sinnvoll

Bereits heute können ambulante Pauschalen unter verschiedenen Tarifpartnern verhandelt werden. Doch mit der zurzeit im Parlament diskutierten schweizweit einheitlichen Tarifstruktur könnte die Entwicklung von ambulanten Pauschalen massiv beschleunigt werden.

Eine einheitliche Tarifstruktur bedeutet dabei nicht, dass die Preise einheitlich sind. Je nach Spital oder Kanton sind gerechtfertigte Preisunterschiede möglich. Das ist bei den Pauschalen im stationären Bereich, bei den Einzelleistungstarifen – und auch bei den ambulanten Pauschalen der Fall.

Qualität wird zum Faktor

Mit Pauschaltarifen wird die Qualität  zu einem verbindlichen Bestandteil der Leistung: Ärzte oder Spitäler, die mit ambulanten Pauschalen abrechnen wollen, müssen sich zwingend einem qualitätssichernden Programm anschliessen. Patientinnen und Patienten profitieren ihrerseits von leicht verständlichen und nachvollziehbaren Abrechnungen. Zudem werden so Anreize richtig gesetzt: Bei einem Einzelleistungstarif wird der Arzt belohnt, wenn er die Patienten möglichst oft aufbietet und möglichst viele Leistungen erbringt. Mit ambulanten Pauschalen werden unnötige Leistungen und Überversorgung auf einen Schlag nicht mehr attraktiv.

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Leiterin Public Affairs, Generalsekretariat

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