Die Reserven in der Grundversicherung – eine aktuelle Frage

28. Mai 2020 | Kommentar(e) |

David Bumann

Man hört immer wieder Kritik bezüglich Reserven der Versicherer im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese ist Ausdruck von Befürchtungen oder Zweifeln, die oft mit der technischen Komplexität dieses Themas verbunden sind. Doch was sind die Reserven und wozu dienen sie eigentlich? Ein Überblick durch einen Versicherer über das Thema der Reserven und ihre Daseinsberechtigung inmitten der Coronakrise.

Reserven – was sind das?

Reserven sind ein Geldbetrag, der zur Seite gelegt wird, um das Weiterbestehen eines Krankenversicherers mittel- und langfristig zu sichern. Sie sind also kein «Notvorrat», sondern vielmehr die Jacke, die man in den Rucksack steckt, auch wenn gutes Wetter angekündigt ist. Denn wie Gegenwart und Vergangenheit uns zeigen, gibt es keine Prognose, die zu 100% zutrifft. Die Zukunft ist ungewiss und nicht vorhersehbar. Angesichts der aktuellen Krise und der mit ihr verbundenen starken Zunahme der Spitaleintritte in gewissen Regionen sind die Reserven also schlicht dazu da, den Schock abzufedern und dem Versicherer zu ermöglichen, auch die schlimmsten Eventualitäten zu meistern.

Zurzeit betragen die Reserven aller Krankenversicherer zusammen laut dem BAG (Bundesamt für Gesundheit) 8,3 Mrd. Franken. Auch wenn dieser Betrag sehr hoch erscheinen mag, kann man damit lediglich während rund 3,5 Monaten die Leistungen zu Lasten der Grundversicherung finanzieren.

Wie funktionieren sie?

Der Mindestbetrag der Reserven im Bereich der Grundversicherung wird jedes Jahr vom BAG anhand eines Solvenztests für jeden Krankenversicherer berechnet. Diesem Test liegen drei Arten von Risiken zugrunde, nämlich:
 

  • die Versicherungsrisiken im Zusammenhang mit allem, was eine Versicherung bezahlen und erstatten muss;
  • die Marktrisiken im Zusammenhang mit der Volatilität und der Unvorhersehbarkeit der weltweiten Märkte; und
  • die Kreditrisiken im Zusammenhang mit der Möglichkeit, dass Schuldner die Prämien nicht bezahlen.
Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Krankenversicherer seine Verpflichtungen am Ende des Jahres erfüllen kann, auch wenn das Jahr aussergewöhnlich schlecht war. Ein Ausnahmejahr ist als ein Jahr definiert, das im Durchschnitt einmal pro Jahrhundert vorkommt. Wenn diese Risiken berechnet sind, wird ein Minimum an Reserven für das Folgejahr vorgeschrieben. Entweder ist die Prognose optimistisch, sodass der Prozentsatz der Reserven gering sein kann, oder die Prognose ist pessimistisch, sodass der Satz entsprechend höher ist. Wenn das Ergebnis dieser Berechnung vorliegt und die Reserven des Versicherers über dem vorgeschriebenen Minimum liegen, wird das Ergebnis des Solvenztests vom BAG als zufriedenstellend beurteilt.

Liegen die Reserven jedoch darunter, werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde (d. h. vom BAG) Massnahmen vorgeschrieben, um die Interessen der Versicherten zu wahren. Das BAG wird insbesondere regelmässiger die Finanzlage des betreffenden Versicherers überprüfen, der dann über die Prämien neue Reserven bilden muss. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern, um die Belastung für die Versicherten so gering wie möglich zu halten. Ziel dabei ist es, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und vor allem eine Gefährdung der Versicherten im Fall einer Krise zu vermeiden.

Und warum das Ganze?

Ist es nicht das Wesen einer Versicherung ein Risiko, eine Gefahr zu decken? Um diese Aufgabe in jedem Fall wahrnehmen zu können, müssen Versicherer Vorsichtsmassnahmen treffen. Jeder Versicherer hofft auf das Beste, muss sich aber auch auf das Schlimmste einstellen, um nicht von einer Krise überrascht zu werden. Zudem muss der Versicherer das Gesetz einhalten. Dieses schreibt ausreichende Reserven vor, ermöglicht aber auch, diese zu reduzieren, wenn sie zu hoch werden. Somit gibt es strenge gesetzliche Rahmenbedingungen, die jeglichen Missbrauch vorbeugen.

Dass ein Versicherer Reserven hat, ermöglicht schliesslich, eine Krise zu meistern, wie wir sie zurzeit mit der Coronavirus-Pandemie erleben. Diese Krise war nicht voraussehbar und belastet die Finanzen aller Länder. Über solide Reserven zu verfügen ermöglicht daher, diese gut zu überstehen, ohne die Versicherten den Preis dafür zahlen zu lassen. Die Pandemie veranschaulicht somit sehr gut, wie wichtig es für die Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens ist, dass die Krankenversicherer über solide Reserven verfügen.

Und wie geht es weiter?

Dennoch werden immer wieder Stimmen laut, die eine stärkere Begrenzung der Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fordern, insbesondere, dass diese eine gewisse Obergrenze oder einen Höchstsatz nicht übersteigen. Das ist leider eine gefährliche Forderung. Zunächst einmal ist keine Krise, noch weniger deren finanziellen Folgen, vorhersehbar und ausserdem würde eine zu niedrige Obergrenze bedeuten, dass man das Krankenversicherungssystem der Schweiz gefährden würde. Denn im Falle von zu tief angesetzten Prämien, wären die Versicherer gezwungen, die Finanzierungslücke über Nachforderungen bei den Versicherten zu stopfen, was nicht vorstellbar ist. Somit besteht ein weiteres Ziel der Reserven darin, zu vermeiden, dass ein unvorhergesehener Anstieg der Gesundheitskosten auf die Versicherten abgewälzt wird.

Letztendlich sollte man betreffend der Reserven der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwei Aspekte hervorheben: Der aktuelle Solvenztest wird von den Versicherern strikt eingehalten, und die momentane Lage aufgrund des Coronavirus belegt die Notwendigkeit der Reserven mehr denn je.

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Generalsekretariat, Bereich Gesundheitsökonomie

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