Beaufsichtigung der Versicherer für völlige Transparenz

31. Mai 2019 | Kommentar(e) |

Benoît Michellod

Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) haben die Versicherer kaum Handlungsspielraum. Gesetzlich ist alles reguliert und Gewinn ist nicht vorgesehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die OKP den Regeln des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Folge leisten muss und dass kein Versicherer sich bei deren Anwendung Freiheiten nehmen kann.

Wer darf die obligatorische Krankenpflegeversicherung anbieten?

Um als Versicherer Grundversicherungen anbieten zu können, ist zwingend die Autorisierung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nötig. Letzteres überprüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Diese Anforderungen stellen sicher, dass das Unternehmen in der Schweiz tätig ist, alle seinen Versicherten gleichermassen versichert sowie ihnen finanzielle Sicherheit garantieren kann. Auch müssen die Versicherer sich an das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) und das Krankenversicherungsgesetz (KVG) halten.

Sobald das BAG grünes Licht gibt, kann das Unternehmen die Sozialversicherung anbieten. Die Aufsicht stellt dann sicher, dass der Versicherer sich an das Gesetz der OKP hält.

Prämien, Boni und Vergütungen: Warum Transparenz so wichtig ist

Über das Geld der Grundversicherungen wird viel geschrieben. Aber was ist wahr und was falsch? Wer verdient wie viel? Und wohin fliesst das Geld der Prämien? Fragen, auf welche die Prämienzahler – verständlicherweise – klare, transparente und präzise Antworten wollen. Schliesslich sind wir gesetzlich verpflichtet, die Grundversicherung zu bezahlen und wollen wissen, was mit unserem Geld geschieht. Das erste Verständnisproblem liegt meistens bei der Unterscheidung zwischen Grund- und Zusatzversicherungen. Medien und Bürger verwechseln oft, welche Versicherung für was zuständig ist und wie funktioniert. Die Antwort auf diese Frage liefert uns ein Gesetzesartikel:

Art. 5, lit. f Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG: Die Versicherer müssen:
[…] sie dürfen die Mittel der sozialen Krankenversicherung nur zu deren Zwecken verwenden.


Das bedeutet konkret, dass es verboten ist, mit der Grundversicherung einen Gewinn zu erzielen. Im Falle von Überschüssen müssen diese den Reserven des Versicherers zugeteilt werden. Alle Prämien werden direkt für die OKP verwendet. Die Veröffentlichung der Konten der OKP ist obligatorisch und Transparenz wird vorausgesetzt.

Eine omnipräsente Überwachung

Kann der Versicherer die Prämien beliebig festlegen? Auf keinen Fall. Die Prämien der Grundversicherung müssen vom BAG genehmigt werden. Sie werden nach einer Kombination aus Daten und Kriterien bestimmt, die im Blog zur Prämienberechnung näher erläutert werden.

Die Versicherer müssen in Bezug auf ihr gesamtes Unternehmen transparent sein. Neben den Audits des BAG und der Pflicht, ein externes Auditorgan zu beauftragen, sind die Versicherer ausserdem dazu verpflichtet, den Behörden alle wesentlichen Fakten zu melden. Die geringste Abweichung wird sofort verurteilt.

Für Versicherer, die trotz allem versucht sein könnten, zu betrügen, sieht das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz Freiheits- sowie Geldstrafen von bis zu einer halben Million Franken vor. Die Grundversicherung transparent und gerecht zu gestalten, ist daher der einzige Weg für die Versicherer.

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Generalsekretariat, Bereich Gesetzgebung

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