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Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen
Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
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Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen das automatische Lastschriftverfahren per Bank/Post oder die eBill.
Automatische Lastschriften per Bank oder Post
Alle Ihre Rechnungen werden automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto abgebucht.
Wenn Sie also noch QR-Rechnungen erhalten, bezahlen Sie diese bitte wie bisher.
eBill
Wenn Sie E-Banking oder E-Finance nutzen, empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem Konto und brauchen die Bezahlung nur noch zu bestätigen. Sie können sich auf folgender Website für diese Zahlungsart anmelden: www.ebill.ch
QR-Rechnung
Sie können Ihre Zahlungen via QR-Code, im e-Banking/e-Finance-Konto, über einen Zahlungsauftrag oder am Postschalter vornehmen.
Beachten Sie jedoch, dass Ihnen im Rahmen der Grundversicherung zusätzliche Gebühren für diese Zahlungsweise in Rechnung gestellt werden.
Der Grund dafür ist, dass die Post der Groupe Mutuel Kosten in Höhe von rund 6,5 Millionen Franken in Rechnung stellt, was sich direkt auf die Versicherungsprämien aller unserer Kunden auswirkt. Damit die Postgebühren nicht auf die Prämien aller unserer Versicherten übertragen werden, stellen wir Ihnen die unten aufgeführten zusätzlichen Gebühren in Rechnung, wenn Sie diese Zahlungsmethode bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verwenden.
Zahlungsauftrag Bank/Post
Bestellen Sie das Formular für den Zahlungsauftrag bei Ihrem Finanzinstitut. Schicken Sie es ausgefüllt zusammen mit den QR-Rechnungen an Ihre Bank / die Post, damit Ihre Zahlungen ausgeführt werden können. Beachten Sie, dass je nach Finanzinstitut zusätzliche Kosten für diesen Service anfallen können.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, Daueraufträge oder Zahlungsvorlagen zu verwenden, da jede Rechnung eine eigene Referenznummer hat.
Die Krankenversicherungsprämien müssen im Voraus bezahlt werden. Die Zahlungsfrist läuft also bis zum letzten Tag des Monats vor jenem Monat, für den die Prämie bezahlt wird. Wenn Sie die Prämienrechnung für den Monat Mai erhalten, muss diese bis zum 30. April bezahlt werden.
Die Prämien sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei einer Korrektur des Prämienbetrags, z. B. aufgrund der Änderung eines Vertrags oder einer kantonalen Prämienverbilligung, können mehrere Monate auf derselben Rechnung ausgewiesen werden.
Zahlungsvereinbarungen (Verlängerung einer Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) hängen von der Situation ab und sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundendienst unter 0848 803 111 für mehr Informationen zu den Möglichkeiten.
Wenn Sie einen Zahlungsbefehl erhalten haben, müssen Sie das Betreibungsamt kontaktieren, um die Zahlung vorzunehmen.
Wenn es sich um einen Verlustschein handelt, können Sie uns kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
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