Prämienverbilligungen (IPV)

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
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Prämienverbilligungen (IPV)

Prämienverbilligungen sind kantonal geregelt und hängen von Ihrer finanziellen und familiären Situation ab. ​
Unter Prämienrechnungen, Zahlungen und Prämienverbilligungen wird der Prozess im Detail erklärt.

Die Prämienverbilligung wird aus rechtlichen Gründen nicht auf dem Versicherungsausweis aufgeführt, sondern lediglich auf den Prämienrechnungen.

Personen, die aufgrund ihres Einkommens Zahlungsschwierigkeiten bezüglich ihrer Krankenversicherungsprämien haben, können beim Kanton Unterstützung für die Zahlung ihrer Prämien beantragen. In einigen Kantonen wird das Anrecht auf Prämienverbilligung jährlich automatisch auf Basis der Steuererklärung berechnet. In anderen Kantonen müssen die Versicherten sich direkt an die Stelle wenden, die in ihrem Kanton zuständig ist. Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Anrecht auf Prämienverbilligung an Ihrem Wohnort.

Dafür gibt es zwei mögliche Gründe:

  1. Wir haben den Entscheid über Ihr Anrecht auf Prämienverbilligungen noch nicht erhalten, da die zuständige kantonale Stelle den Entscheid noch nicht gefällt hat oder der Name der Krankenkasse auf dem Entscheid nicht korrekt ist. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen kantonalen Stelle auf, um den Grund für die Verspätung zu erfahren, wenn sich die Wartezeit in die Länge zieht (mehr als drei Monate).
     
  2. Wir haben den Entscheid über Ihr Anrecht auf Prämienverbilligungen erhalten und in Ihrem Dossier erfasst. Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine berichtigte Prämienrechnung.

Ihr bisheriger Versicherer muss den Wechsel der zuständigen kantonalen Stelle melden. Der Kanton leitet dann den Entscheid zur Prämienverbilligung an Ihren neuen Versicherer weiter. Sie als versicherte Person müssen nichts unternehmen.

Es empfiehlt sich jedoch, die zuständige Stelle zu kontaktieren, sollte der Entscheid beim neuen Versicherer verspätet eintreffen (d. h. mehr als zwei Monate nach Beginn des neuen Vertrags).

Wenn Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, uns dieser aber noch nicht von Ihrem Kanton gemeldet wurde, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Rechnungen zu bezahlen, damit Sie keine Mahnungen erhalten. Wir werden Ihre Rechnungen korrigieren, sobald wir die Meldung des Kantons erhalten haben, und die zugesprochene Prämienverbilligung von den bereits bezahlten Rechnungen abziehen.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, diese Rechnungen zu bezahlen, können wir Ihnen entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Zahlungsvereinbarung treffen.

Je nach Stand des Prämienkontos ziehen wir den Betrag zugunsten der Versicherten auf ihren nächsten Rechnungen ab. Nur ein allfälliger Restbetrag wird zurückerstattet. Dieser Betrag kann auch bei eventuell überfälligen Rechnungen abgezogen werden.

Sie müssen sich direkt mit der zuständigen Stelle Ihres Wohnkantons in Verbindung setzen. Die Groupe Mutuel ist nicht in den Entscheidungsprozess involviert.

Die Groupe Mutuel kann keine solchen Bestätigungen ausstellen. Melden Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnkantons.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111