Bundesabgaben und Umweltabgaben
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In den «Bundesabgaben» enthalten sind:
Die Umweltabgaben sind nicht dazu da, dem Staat Geld zu verschaffen. Deshalb hat das Parlament entschieden, die Einnahmen dieser Abgaben zu gleichen Teilen an die Bevölkerung rückzuverteilen.
Da die Krankenversicherung die einzige Institution ist, welche die gesamte Schweizer Bevölkerung erreicht, wurde entschieden, die Einnahmen der Abgaben durch diese an die Bevölkerung rückzuverteilen. Die Umweltabgaben haben jedoch keinen Bezug zur Krankenversicherung und ihrer Finanzierung.
Jede in der Schweiz wohnhafte Person, die über eine obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG verfügt, hat Anspruch auf die Rückverteilung.
Neugeborene oder Personen, die im Verlauf des Jahres aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, haben ab ihrem Beitritt zu einer Krankenversicherung Anrecht auf die Rückverteilung. Jedoch haben Personen, die über eine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz verfügen und deren gesetzlicher Wohnsitz sich im Ausland befindet, kein Anrecht darauf.
Ja, denn die Uweltabgaben stehen in keiner Verbindung mit Ihrer Versicherungsprämie. Wenn Sie Prämienverbilligungen für den Gesamtbetrag Ihrer Prämie erahlten, werden die Umweltabgaben in Form einer Gutschrift rückverteilt.
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