Langzeitpflege Schweiz: EFAS-Reform 2032 einfach erklärt – Chancen, Risiken & Auswirkungen

29. Juli 2026 | Kommentar(e) |

Benoît Michellod

Die Finanzierung der Langzeitpflege in der Schweiz (besonders die Kosten für die Pflege von Angehörigen zu Hause) steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung (EFAS) soll das Gesundheitssystem vereinfacht und besser koordiniert werden. Doch trotz dieser Ziele sorgt die Reform für Unsicherheiten – insbesondere bei Versicherern und Prämienzahlern.

Das heutige System: Wer zahlt für die Langzeitpflege?

Aktuell basiert die Finanzierung der Pflegeleistungen auf einem dreigliedrigen Modell:

  • Krankenversicherer zahlen einen gesetzlich festgelegten Beitrag (mit Obergrenze)
  • Patientinnen und Patienten leisten eine begrenzte Eigenbeteiligung
  • Kantone und Gemeinden übernehmen die Restkosten

Dieses System gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) verteilt die finanzielle Last auf mehrere Schultern und kombiniert Prämien, Steuergelder und private Beiträge.

EFAS-Reform ab 2032: Ein Systemwechsel

Ab dem 1. Januar 2032 wird die Langzeitpflege vollständig in die einheitliche Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) integriert. Das bedeutet konkret:

  • Der Selbstbehalt der Patienten bleibt bestehen. So leisten die Versicherten bei ambulant erbrachten oder von einer medizinischen Einrichtung erbrachten Pflegeleistungen zusätzlich einen Beitrag zu den Kosten dieser Pflegeleistungen.
  • Versicherer übernehmen davon abgesehen bis zu ca. 73 % der Kosten
  • Kantone tragen mindestens 27 %
  • Die bisherige Restfinanzierung der Kantone fällt entsprechend weg

Dieser Schritt stellt einen Paradigmenwechsel dar: Kantone beteiligen sich künftig systematisch an allen medizinischen Leistungen – nicht mehr nur am verbleibenden Rest.

Auswirkungen auf Prämienzahler: Steigende Kosten?

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die mögliche Prämienerhöhung: Die derzeitige Beteiligung der OKP beschränkt sich auf feste Beiträge. Künftig wird diese Obergrenze aufgehoben. Die Versicherten könnten somit unmittelbar mit einer höheren finanziellen Belastung konfrontiert werden (Anstieg der OKP-Prämien). Angesichts bereits steigender Gesundheitskosten sorgt dieser Punkt für grosse Besorgnis.

Unsichere Datenlage: Wie teuer ist Langzeitpflege wirklich?

Ein weiterer kritischer Faktor ist die fehlende Kostentransparenz:

  • Unterschiedliche Berechnungsmethoden je nach Leistungserbringer
  • Uneinheitliche Systeme zur Bewertung des Pflegebedarfs
  • Schwierige Vergleichbarkeit der Daten
Folge: Prognosen über zukünftige Pflegekosten und Prämien bleiben unsicher – besonders für Versicherer.

Übergangsphase bis 2032: Zeit für Lösungen

Um die Reform vorzubereiten, wurde eine Übergangsphase bis 2032 vorgesehen. In dieser Zeit laufen wichtige Projekte:

1. Mehr Kostentransparenz

  • Einführung harmonisierter Abrechnungssysteme
  • Standardisierte Datenerhebung bei Pflegeanbietern
  • Ziel: Vergleichbare und nachvollziehbare Kostenstrukturen

2. Nationale Tarifstruktur für Pflege

  • Ablösung der bisherigen Pauschalen
  • Einführung leistungsbasierter Tarife
  • Fokus auf Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit

3. Einheitliche Bedarfsermittlung

  • Harmonisierung der Pflegebedarfsbewertung
  • Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle in der ganzen Schweiz
  • Grundlage für faire Tarife und Finanzierung

Fazit: Eine Reform mit grossem Potenzial – aber auch Unsicherheiten

Die Reform der einheitlichen Finanzierung (EFAS) ist ein bedeutender Schritt für das Schweizer Gesundheitssystem. Sie verspricht mehr Kohärenz und Effizienz, bringt jedoch auch erhebliche Herausforderungen mit sich, beispielsweise im Bereich Langzeitpflege.

Die Frage der Kostenüberwälzung auf die Prämien bei der Langzeitpflege sowie die Unsicherheiten hinsichtlich der zu finanzierenden Beträge werden in den kommenden Jahren entscheidend sein. Der Erfolg dieser Reform wird weitgehend davon abhängen, ob es den Akteuren gelingt, diese Aspekte bis 2032 zu klären – um zu verhindern, dass diese Modernisierung letztendlich zu einer unangenehmen Überraschung für die Versicherten führt. Die Problematik der Pflege durch pflegende Angehörige, die in einem früheren Blogbeitrag behandelt wurde, sollte gleichzeitig gelöst werden.

Benoît Michellod

Autor(in)

Benoît Michellod

Generalsekretariat, Bereich Gesetzgebung

Alle Posts von Benoît Michellod ansehen

gefällt mir

gefällt mir

Kommentar(e) ()

kommentieren

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111

Uns folgen

Teilen

Aimez

commentez